Anspruch und Wirklichkeit bei der Polizei

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
CaliforniaPug
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Anspruch und Wirklichkeit bei der Polizei

Beitrag von CaliforniaPug » Fr 30.10.09 08:33

Gestern wurde mir folgender Sachverhalt zugetragen (Beschuldigter ist mir persönlich bekannt):

Aussage der Polizei:

Fahrer fuhr mit stark überhöhter Geschwindigkeit unter Missachtung des Sicherheitsabstandes. Mit den Vorwürfen konfrontiert, zeigte sich der Fahrer in jeglicher Hinsicht uneinsichtig, eine Anordnung zur Überprüfung der grundlegenden Verkehrstauglichkeit wurde an das zuständige Straßenverkehrsamt weitergeleitet.

Urteil des Gerichtes.
1. Eine Geschwindigkeitsübertretung konnte Mangels Beweisen (fehlerhafte Handhabung der Messgeräte) nicht festgestellt werden.
2. Die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes ist nach Auswertung des Bildmateriales (Video) vom Angeklagten nicht zu verantworten, da andere Verkehrsteilnehmer ihn zur Unterschreitung des Sicherheitsabstandes zwangen und der Angeklagte diesen unverzüglich wiederherzustellen versuchte.
3. Die Anordnung zur Überprüfung der Verkehrstauglichkeit durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung oder ähnlichem ist rechtswidrig, da das Gericht es als bewiesen betrachtet, dass der Angeklagte lediglich von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machte.
Der Angeklagte wird in allen Punkten der Anklage freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft ist damit bauftragt gegen die als Zeugen geladenen Polizeimeister XYZ und Polizeihauptmeiser ABC wegen Verstoß gegen §§ 339, 344 bzw. 345 sowie 240 Abs. 4 Nr. 3 StGB ein Ermittlungsverfahren einzuleiten [es handelt sich hierbei um die Straftaten der Rechtsbeugung, Verfolgung bzw. Vollstreckung gegen Unschuldige und Nötigung unter Missbrauch der Amtsbefugnisse oder der -stellung].
(frei zitiert nach den entsprechenden Dokumenten)

Da kanns einem schon echt anders werden... was manche Polizisten so glauben zu sehen...
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Re: Anspruch und Wirklichkeit bei der Polizei

Beitrag von Stoppi » Fr 30.10.09 12:09

Interessant!

Aber was hat das mit ANSPRUCH zu tun?
Die Überschrift müsste eher WUNSCH und Wirklichkeit heißen!?

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Re: Anspruch und Wirklichkeit bei der Polizei

Beitrag von Habi » Fr 30.10.09 15:41

Und wieder bin ick meiner Verkehrsrechtschutz einem Schritt näher...ADAC Plusmitgleidschaft ich kommeeeeeeeeeeeeeeeeee =)
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Re: Anspruch und Wirklichkeit bei der Polizei

Beitrag von mrx0001 » Fr 30.10.09 19:49

ADAC Plusmitgleidschaft ich kommeeeeeeeeeeeeeeeeee =)
was hat das mit rechtsschutz zu tun?

sobald man die leute damit konfrontiert das se keine beweise haben ist doch eh meist schon ruhe...
205 xs 1,4l tu3m (TU 205)
205 ?? 1,4l tu3m ( X 205)

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Re: Anspruch und Wirklichkeit bei der Polizei

Beitrag von Habi » Fr 30.10.09 21:43

Was das mit ner Rechtschutz zu tun hat? Immerhin hat dieser Fall mal wieder Bewiesen, dass die Kompetenz von den Spielern des Teams FC Grün-Weiß auch immer, wie sag ich es am besten....komischer wird. Ohne Rechtschutz würde ich mich glaub ich nie gegen dieses Verein vor Gericht trauen.
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Re: Anspruch und Wirklichkeit bei der Polizei

Beitrag von Aron » Sa 31.10.09 10:25

Habi hat geschrieben:Ohne Rechtschutz würde ich mich glaub ich nie gegen dieses Verein vor Gericht trauen.
Moin,

ADAC Plus hat doch aber nix mit Rechtschutz zu tun...? Kauf lieber für 120€ ne echte Rechtschutzversicherung ein, damit haste dann alles abgedeckt.

Mr. Mitchell

Re: Anspruch und Wirklichkeit bei der Polizei

Beitrag von Mr. Mitchell » Sa 31.10.09 12:04

Bekannter wurde auf ner Landstraße geblitzt. Als es hierß vier Wochen zu Fuß gehen wurde Einspruch eingelegt und die Sache ging vor Gericht.

Und jetzt kommts, es ging bei Gericht nicht darum die Sache also den Verstoß ab zustreiten. Der Anwalt hat dem Polizisten vorgeworfen er wäre zu dumm dass Gerät zu bedienen da er seit Jahren keine Schulung mehr erhalten hat (natürlich höflicher vormuliert).

Und das beste daran das Amtsgericht Bitburg gab Ihm recht! Verfahren eingestellt weil er seit über 4 Jahren nicht mehr auf Schulung war hat er zudem seine Aussage zurück gezogen.

Ist schon lustig. Beklagter sowie Rechtsanwalt sind mit bestens bekannt und die Sache war auch genau so. Er war auch zu schnell. Klar gibt immer tolleranzen aber das er mit so einem Vorwurf vor einem deutschen Gericht recht bekommen hat, hat mein VErtrauen in die Justiz erschüttert.

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Re: Anspruch und Wirklichkeit bei der Polizei

Beitrag von Habi » Sa 31.10.09 12:40

@Aron

120 im Monat oder im Jahr? Wenn es im Jahr ist, wo bekommt man sowas für 120 Euro? Ich hatte letztens mal irgendwo angefragt, weiß aber nich mehr wo das war. Die wollten knappe 300 im Jahr von mir. War mir dann doch zu viel =)
Zuletzt geändert von Habi am Sa 31.10.09 12:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Mr. Mitchell

Re: Anspruch und Wirklichkeit bei der Polizei

Beitrag von Mr. Mitchell » Sa 31.10.09 12:43

frag mal bei der DAS da kann man sich sogar gegen Knöllchen versichern. Glaube die hatten mir ein Angebot für 160 Euro mit 150 Euro Selbstbeteleigung gemacht. Ohne Selbstbeteiligung waren es 220 Euro alles jährlich. Wobei ich mich dann für die Version ohne SB entscheinen würde. Das ist auch keine reine Rechtsschutz für Verkehr sondern eine allgemeine die dann neben Verkehr auch privat und Beruf mit abdeckt.

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Re: Anspruch und Wirklichkeit bei der Polizei

Beitrag von Aron » Sa 31.10.09 19:39

Habi hat geschrieben:@Aron

120 im Monat oder im Jahr? Wenn es im Jahr ist, wo bekommt man sowas für 120 Euro? Ich hatte letztens mal irgendwo angefragt, weiß aber nich mehr wo das war. Die wollten knappe 300 im Jahr von mir. War mir dann doch zu viel =)
Bei der Generali, aber mit 300€ SB, dank 3 Schadenfreier Jahre ist meine SB bei gleichen Beitrag mittlerweile auf 100€ geschrumpft.

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