Personenbeförderung im Anhänger?!

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
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Vollgastauglich
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Personenbeförderung im Anhänger?!

Beitrag von Vollgastauglich » Do 02.10.08 22:43

ich glaub mich tritt ein pferd!

als ich heut aus dem werkstattfenster rausgesehen habe, fährt da ein linienbus mit zweiachs-anhänger an der bude vorbei :augenruppel: - okay - das kenn ich aus alten zeiten im nostalgiesektor - aber dat dingens war top-modern ...

jetzt hab ich mal zurückgedacht, welche hürden wir hatten, einen ollen koffer-lkw als wohnmobil mit fahrgastplätzen im koffer zuzulassen - zwingend erforderlich "ein direkter persönlicher kontakt zum fahrer herstellbar" - und ordentliche sitzplätze mit entsprechenden rückhalteeinrichtungen (damals quer zur fahrbahn als ausgefräste griffe im tisch) ...
die frage nach personen, die evtl. in einem wohnanhänger mitfahren können täten würden, wurden durch energischstes kopfschüddeln bis kurz vorm genickbruch geahndet... wenn meine erinnerung noch recht ist, hat glaub ein tüff-mensch sogar die schrothflinte durchgeladen und uns vom hof gejagt :zwinker: :zieh: :zieh: :zieh:

und jetzt seh ich SOWAS in gelnhausen/hailer ...
Bild


wiki gibt ja nette auskünfte - sondergenehmigungen mit überwachungsmonitoren für jeden sch**** usw ...

aber mal ernsthaft - wie kann sowas sein? hab ich ein handy beim autofahren am ohr, werd ich in flensburg bekannt gemacht, weils ablenken könnte ... seh ich soweit ja ein ...
passiert es mit laufendem motor am wegesrand bei eindeutig deshalb stehendem auto hab ich da schon ein problem mit (ist aber trotzdem die offizielle strafe!) - okay ... akzeptier ich ja auch ...

ein busfahrer, der bis zu 200 personen kutschiert und daher auch für diese verantortlich ist, soll aber noch diverse monitore in seinem 21 meter bus mit idealerweise 200 kreischenden schulkindern überwachen, während er durch städtische verkehrsberuhigungskreisel, die unter zuhilfenahme aller regenrinnen den bo-kraftkreis gerade so erfüllen können zirkelt und den fahrradfahrer auf dem integrierten fahrradweg in der verkehrsberuhigten wohngebietsallee, durch die eben die linie 0815 führt nicht umsensen darf, weil der´s blöd fände unter dem anhängerrad zu liegen, gleichzeitig aber auf rechts vor links achten muss, bevor er über die 20cm verkehrsberuhigungsschwellen möglichst langsam drüberrollen sollte, dass die 200 kinder keine 200 dellen in das busdach köpfen .... alleine der satz wird ja schon unüberschaubar - wie soll der fahrer dann die realität hinkriegen ???

wie geht denn sowas zusammen??? :gruebel:

hat einer von euch im strassenverkehr schon erfahrungen mit so einem gespann gemacht, oder is mal mitgefahren? würd mich mal interessieren, ob ich mir´s nur so extrem ausmale, oder ob da ein funken realität drinne steckt ...

gruß martin
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Re: Personenbeförderung im Anhänger?!

Beitrag von BigAl » Fr 03.10.08 10:26

Sers,

recht interressant was du da gesehen hast. Ich kann mir nur vorstellen, das es wieder so ein projekt ist wie der Giga liner.
Dann wird auch in den entsprechenden auflagen drin stehen, welche Straßen er nur befahren darf. Zumindest ist das beim Gigaliner so.
Mich wundert nur die idee alleine. In großstätdet wird vermehrt der stummelbus eingesetzt, um durch die immer wieder zugeparkten straßen zirkeln zu können.

Die aufmachung mit dem Ahnänger als Personenbevörderung ist eigentlich schon alt. Siehe hierzu nur den Gelekbus. Der hintere teil mit dem Motor ist ja hier der Anhänger.

Interasst wäre bei dem bild nur mal die verbindung der beiden Fahrzeuge gewesen *g*

Ach noch was. Personenbeförderung auf Anhängern hinter kraftfahrzeugen ist unter bestimmten vorraussetzungen erlaubt. Siehe Ausnahme genehmigungen. z.B. Faschingsumzüge *lol*


Mfg Martin
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Re: Personenbeförderung im Anhänger?!

Beitrag von Vollgastauglich » Fr 03.10.08 11:04

moin!

ich hab mal weiter gegoogelt - es handelt sich dabei tatsächlich um das versuchsstadium. allerdings wurden jetzt schon mehrere neue züge bestellt.
die gelenkbusse, die du anführst seh ich da mal garnicht sooo eng - zum einen haben sie einen vollflächigen durchgang von vorne bis hinten - und selbst der vermeintliche anhänger hat prinzipiell die letzte achse etwa in der mitte - dürfte sich also garnichtmal so extrem unhandlich fahren.
die anhängerbusse haben aber eine achse sehr weit vorne, die andere ganz am schluss - daraus ergibt sich in meinen augen eine relative ungelenkigkeit.

mal schauen, ob ich fotos von der kupplungsmechanik finde ...

gruß - der andere martin

edit: [img]http://www.öpnv-mkk.de/resources/Deichsel.JPG[/img]

und die hersteller-site: http://www.goeppel-bus.de/index.php?id=288
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Re: Personenbeförderung im Anhänger?!

Beitrag von gr4vy » Fr 03.10.08 13:44

Ich bin mit dem Ding schon mitgefahren, im Anhänger natürlich, wollte das mal ausprobiert haben ;)
Man nimmts nicht anders wahr, als wenn man in einem Gelenkbus sitzt, abgesehen davon, dass man in einem eigenen, abgeschlossenen Wagen sitzt.
Dieses Gespann kommt eigentlich sogar noch relativ geschmeidig durch Kreisel durch (meine konkret die 2 Kreisel in Freigericht-Somborn), in meinen Augen besser als ein Gelenkbus, da hier noch die 1. Achse vom Anhänger mitlenkt... (Bin mir gerade nicht sicher, ob nicht sogar beide Achsen lenkend sind)
Wenn ich das nächste Mal in Freigericht bin, und so ein Teil unterwegs ist, kann ich mal bessere Bilder von der Kupplung machen ;)
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Re: Personenbeförderung im Anhänger?!

Beitrag von gobo206 » Fr 03.10.08 15:21

Auf der Herstellerseite steht doch was
Zulassung in Deutschland

Unsere Anhängerzüge können in Deutschland mit einer Ausnahmegenehmigung betrieben werden:

Ausnahmegenehmigung von §32a STVZO gem. §70 STVZO:

Genehmigung zur Personenbeförderung im MIDI und MAXITRAIN

Erlaubnis nach 29 StVO

Für unseren MAXI TRAIN ist aufgrund der Gesamtlänge des Gespanns zudem eine Erlaubnis nach 29 StVO erforderlich.



Ablauf des Zulassungsprocederes:

1. Homologation des Omnibuszugs durch Fa. Göppel
2. Einzelabnahme und Prüfung durch ein unabhängiges Prüfinstitut
3. Antrag auf Erteilung der oben beschriebenen Ausnahmegenehmigung beim zuständigen Verkehrsministerium

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Re: Personenbeförderung im Anhänger?!

Beitrag von BigAl » Fr 03.10.08 23:04

Vollgastauglich hat geschrieben:moin!

die gelenkbusse, die du anführst seh ich da mal garnicht sooo eng - zum einen haben sie einen vollflächigen durchgang von vorne bis hinten - und selbst der vermeintliche anhänger hat prinzipiell die letzte achse etwa in der mitte - dürfte sich also garnichtmal so extrem unhandlich fahren.
die anhängerbusse haben aber eine achse sehr weit vorne, die andere ganz am schluss - daraus ergibt sich in meinen augen eine relative ungelenkigkeit.

mal schauen, ob ich fotos von der kupplungsmechanik finde ...

gruß - der andere martin
Sers,

also so ein Gelenkbus läßt sich mal recht reudig fahren. Das neue konzept dagegen, wird sich nicht viel anders als eine popelige CE Gliederzug Kombination fahren lassen. Von den abmaßen her und der anordnung der achsen sowie der deichsel sind mehr wie nur ähnlichkeiten vorhanden *g*

Zu welchem Kupplungsmechanismus suchst du denn bitte bilder? Ehrlich gesagt ist die kupplung eines Gelenkbussen viel interessanter *g*

Von daher wäre diese Kombination für mich schon wieder langweilig zu fahren. Gigaliner würd ich nur noch gern mal fahren wollen. Das fehlt noch *g*

Mfg Martin
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