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hmmm ... ich würde mal sagen, du musst das ganze gutachten mal im verbund lesen. isses eine tatsächliche ABE, die keine eintragung vorschreibt, sobald die reifengröße werksseitig im schein steht?ossipostbote hat geschrieben:Ja der Tacho ist auf die großen Reifen eingestellt und deswegen die großen 14 zöller, damit alles genau anzeigt. In der ABE steht, das wenn die Reifengröße nicht in schein steht, ich diese eintragen lassen muss. Deswegen frage ich ja. Ich selber habe auch einen 2 kfw.
Gruß und danke
Manuel
Moin,Vollgastauglich hat geschrieben:ich würde mal sagen, du musst das ganze gutachten mal im verbund lesen. isses eine tatsächliche ABE, die keine eintragung vorschreibt, sobald die reifengröße werksseitig im schein steht?
oder musst du die felge sowieso abnehmen lassen (nach §19.3), aber die fahrzeugpapiere nur berichtigen, wenn die 185/65 nicht in den papieren stehen?
gibt es einen eindeutigen bezug im gutachten zwischen der 185er größe, diesen felgen und einem pug 206 typ 2kfw? ansonsten läuft das ganze auf ne einzelabnahme raus...
leg im zweifel einfach mal das gutachten auf´n scanner und schick´s mir via e-mail - dann les ich da gern auch mal drüber.
unser 2kfx hatte übrigens diese größe damals definitiv nicht in den fahrzeugpapieren aufgeführt.