Moin und nochmal, der Scheinwerfer ist nicht bauartgeprüft für TFL.ChriSch hat geschrieben:Sofern du das original Standlicht noch im Hauptscheinwerfer hast, könnte es klappen das du die W5W Birnchen als Tagfahrlicht eintragen lässt.....
Grundsätzliche Funktion eines NSW: Licht auf die Straße bringen. TFL mit 16bzw 21w Leuchtmittel das Licht nach oben zu bündeln, so das es genau zu den anderen Verkehrsteilnemern strahlt und man gesehen wird. Also mit 5w würd ich TFL mal gleich vergessen und eben ist der Scheinwerfer auch fraglich.
Einzig legale Möglichkeit NSW raushaun und Tagfahrleuchten einsetzen, diese erfüllen dann auch die Bestimmungen.
Mit dem Zurückrüsten ist fraglich wenns z.B. nen Unfall gegeben hat, ob man dann nochmal schnell zurückrüstet oder überhaupt noch in der Lage wäre lassen wir mal dahin gestellt. Wenns blöd läuft sagt der andere "habe ich zu spät gesehen, das TFL war aber sehr dunkel" und schon landet das Fahrzeug wenns blöd läuft zur behördlichen Untersuchung auf abgesperrtem Gelände, wobei sich dann wieder die Frage stellt, ist dann Umrüsten in 2min leicht möglich?
