Ist aber vom Gestztgeber so vorgeschrieben.
siehe hier: StVZO §60 Abs. 2
Vielleicht hat Peugeot für dein Modell eine Ausnahmegenehmigung.
			
									
									
						Service
   
 Da bin ich ja echt baff. Tatsächlich: Minimal 200 mm zwischen Boden und Unterkante Nummernschild.kay_c schrieb: Ist aber vom Gestztgeber so vorgeschrieben.
siehe hier: StVZO §60 Abs. 2

 
 > Da bin ich ja echt baff. Tatsächlich: Minimal 200 mm zwischen Boden und Unterkante Nummernschild.kay_c schrieb: Ist aber vom Gestztgeber so vorgeschrieben.
> siehe hier: StVZO §60 Abs. 2

