och mensch aron ... weisst du was ... du hast einfach rechtAron hat geschrieben:Moin,Vollgastauglich hat geschrieben:ich würde mal sagen, du musst das ganze gutachten mal im verbund lesen. isses eine tatsächliche ABE, die keine eintragung vorschreibt, sobald die reifengröße werksseitig im schein steht?
oder musst du die felge sowieso abnehmen lassen (nach §19.3), aber die fahrzeugpapiere nur berichtigen, wenn die 185/65 nicht in den papieren stehen?
gibt es einen eindeutigen bezug im gutachten zwischen der 185er größe, diesen felgen und einem pug 206 typ 2kfw? ansonsten läuft das ganze auf ne einzelabnahme raus...
leg im zweifel einfach mal das gutachten auf´n scanner und schick´s mir via e-mail - dann les ich da gern auch mal drüber.
unser 2kfx hatte übrigens diese größe damals definitiv nicht in den fahrzeugpapieren aufgeführt.
spart Euch die Mühe, wenn der Tacho für andere Grössen angepasst wurde ist jede eingetragen Standartrgösse hinfällig.
Wenns keine Felgen sind die über Peugeot ABEs oder eine spezielle ABE abgedeckt sind heißts auch zum tüv.
allerdings is dann wieder die frage, ob der tachoangleich in der rädereintragung mit drinne steht, oder großzügig nicht reingeschrieben wurde ...
dann könnt´ man wieder das diskutieren anfangen (bzw. einfach serien-radgröße fahren)