Betriebserlaubnis erlangen nach §19(2)/21 Eintragung ...

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Frank309
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Re: Betriebserlaubnis erlangen nach §19(2)/21 Eintragung ...

Beitrag von Frank309 » Mo 28.02.11 18:14

zaphod2 hat geschrieben:im land brandenburg ist das schon seit jahren so.. da werden ALLE abnahmen nochmal abgenommen bei der zulassungsstelle.
wenn du nun pech hast und der eine prüfer ist krank oder hat urlaub, bekommste nichtmal deinen scheiß eingetragen, das ist erstmal ärgerlich wenn man dann 2-3 std umsonst sitzt.
Hab ich noch nie erlebt oder gehört, dass das bei der Zulassungsstelle nochmal jemand prüft. Wer soll das denn machen?

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Re: Betriebserlaubnis erlangen nach §19(2)/21 Eintragung ...

Beitrag von zaphod2 » Mo 28.02.11 20:37

Frank309 hat geschrieben:
zaphod2 hat geschrieben:im land brandenburg ist das schon seit jahren so.. da werden ALLE abnahmen nochmal abgenommen bei der zulassungsstelle.
wenn du nun pech hast und der eine prüfer ist krank oder hat urlaub, bekommste nichtmal deinen scheiß eingetragen, das ist erstmal ärgerlich wenn man dann 2-3 std umsonst sitzt.
Hab ich noch nie erlebt oder gehört, dass das bei der Zulassungsstelle nochmal jemand prüft. Wer soll das denn machen?
dann fahre mal nach potsdam in die zulassungsstelle....
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Re: Betriebserlaubnis erlangen nach §19(2)/21 Eintragung ...

Beitrag von Frank309 » Mo 28.02.11 22:27

Die is für mich nicht zuständig. Was genau prüft die denn?

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Re: Betriebserlaubnis erlangen nach §19(2)/21 Eintragung ...

Beitrag von zaphod2 » Di 01.03.11 05:57

na alles was bei einer änderungsamnahme durch einen amtlich anerkannten prüfer vorher begutachtet und für einen eintragung in die papiere wurde.
die haben damals sogar meinen wowa nach §21 da sehen wollen und ich hatte nicht mal kennzeichen...

bei rad/reifen kombis schauen die ob die reifen stimmen die felge die richtige ist und die lauffläche nicht übersteht und natürlich nix schleift... nur wozu fahre ich vorher zum prüfer?
die prüfer die sch...e bauen und jeden misst eintragen fliegen eh auf und sind arbeitslos danach...
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Re: Betriebserlaubnis erlangen nach §19(2)/21 Eintragung ...

Beitrag von Matt´n » Di 01.03.11 08:02

also so wie ich die STVZO verstehe, hätte der Prüfer die Geschichte nicht nach §19 sondern nach §22 Genemigen sollen, damit dürftest Du beim Amt auch keine Probleme bekommen....

(ich kann auch falsch liegen)
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Re: Betriebserlaubnis erlangen nach §19(2)/21 Eintragung ...

Beitrag von Frank309 » Di 01.03.11 08:26

zaphod2 hat geschrieben:na alles was bei einer änderungsamnahme durch einen amtlich anerkannten prüfer vorher begutachtet und für einen eintragung in die papiere wurde.
die haben damals sogar meinen wowa nach §21 da sehen wollen und ich hatte nicht mal kennzeichen...

bei rad/reifen kombis schauen die ob die reifen stimmen die felge die richtige ist und die lauffläche nicht übersteht und natürlich nix schleift... nur wozu fahre ich vorher zum prüfer?
die prüfer die sch...e bauen und jeden misst eintragen fliegen eh auf und sind arbeitslos danach...
Dann müssten die Herren vom Amt ja auch aaS sein. Habe die dort nochmal ne komplette Tüv Prüfstelle?

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Re: Betriebserlaubnis erlangen nach §19(2)/21 Eintragung ...

Beitrag von zaphod2 » Di 01.03.11 16:25

ja sind sie... aber die kommen nur raus und schauene so zu sagen "von weitem"... ah alles ok. aber wegen solchen fuzis sitze dann schonmal umsonst oder viel zu lange. erst wenn der sein ok gibt gehts bei den tussis am schalter weiter.
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Re: Betriebserlaubnis erlangen nach §19(2)/21 Eintragung ...

Beitrag von Frank309 » Mi 02.03.11 09:34

Hast du dir denn mal zeigen lassen auf welcher Grundlage die den Firlefanz machen? Dann müsste jeder Zulassungsdienst die Autos mit vorführen, das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.

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Re: Betriebserlaubnis erlangen nach §19(2)/21 Eintragung ...

Beitrag von 306cabrio » Mi 02.03.11 14:01

Schwieriges Thema,

einerseits verstehe ich schon das viele Eintragungen nochmal nachkontrolliert werden sollten....
Weil es schon einige Prüfer gibt die alles nicht so genau sehen, und dann einfach mal eintragen...
Oder bei der Eintragung auch mal etwas übersehen (sind ja auch nur Menschen)
Allerdings gibt es ja auch die andere Seite Prüfer, welche überhaupt nicht´s eintragen wenn sie nicht wollen.

Ich find beides nicht richtig, aber es gibt ja auch keine klaren Richtlinien was erlaubt ist, und was nicht.


Das einzelabnahmen zukünftig garnicht mehr möglich sind, kann ich mir schon vorstellen.
Da große Tuning unternehmen sich das erstellen von Gutachten ja locker leisten können,
und bei einem Verkauf in rießigen stückzahlen auch keine so hohen kosten entstehen.

Und seit wann nimmt die Politik rücksicht auf kleine Unternehmen,
welche sich ein Gutachten nicht leisten können,
weil sie das Produzierte Teil nur in kleinen Stückzahlen verkaufen können....
Dann gibt es halt wieder ein paar kleine Firmen die Pleite gehen. :daumenrunter:


Jetzt wäre mal interessant was unsere Englischen Behörden so machen,
denn da ist ja derzeit immer noch fast alles erlaubt

Grüße Thilo
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Re: Betriebserlaubnis erlangen nach §19(2)/21 Eintragung ...

Beitrag von zaphod2 » Mi 02.03.11 15:13

Frank309 hat geschrieben:Hast du dir denn mal zeigen lassen auf welcher Grundlage die den Firlefanz machen? Dann müsste jeder Zulassungsdienst die Autos mit vorführen, das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.
glaub es oder las es... ich kenne das seit 3-4 jahren so. ruf doch an da und frag nach wenn mir nicht glaubst.
wenn du anfängst zu streiten bei den weibern haste eh keine chance. du willst ja was von den und nicht die von dir, da sitzen die am längeren hebel.
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