Blade_307 hat geschrieben:Vielen Dank.
Aber das ist doch für Ford modelle? Oder ist es egal, weil es ja die gleichen Spurplatten (4x108) sind?
naja, du hattest ja geschrieben, dass er ein vergleichsgutachten will, für 20er platten egal welches herstellers.
mit dem gutachten sieht er, das es die 20er platten wohl halten werden, mit 215ern, und deine räder sind ja schon eingetragen. auf deinem plattengutachten ist ja sicher ne et-grenze. mit dem mischmasch solte er zufrieden sein:-)
wenn er sich schon ned soweit als sachverständiger erweist, selbst entscheiden zu können ob das alles passt oder ned...
ich kanns eh ned nachvollziehen, wieso der da wegen der reifenbreite nen aufstand macht. die ändert nix an der et. und somit auch nix an der spurbreite.
wenn ich dran denke, wie ich meine spurplatten mit den fordfelgen eintragen hab lassen, da war alles easy: anbau und sichtprüfung, gutachten der spurplatten, nachweis der grenz-et mittels vergleichsgutachten und gutachten der fordfelge, fertig.
abgesehen vom räderwechsel beim tüv hat das ganze keine 20 minuten gedauert. für mehrere radsätze, tieferlegung und ein paar andern kleinigketen...
o.k., ich war mehrmals vorher bei ihm und hab alles abgeklärt, insofern wars nur noch ne formsache.
gruss
obelix