Schoeneberg30 hat geschrieben:...hatte glück, dass der mitarbeiter grade nix zutun hatte und gut drauf war und mein landsmann war...
Die 2 einzigen Deutschen in Berlin haben sich getroffen



troubadix
Schoeneberg30 hat geschrieben:...hatte glück, dass der mitarbeiter grade nix zutun hatte und gut drauf war und mein landsmann war...
Ähm, ich hab nen deutschen Pass...bin aber kein deutscher...dachte das wäre hier bekannt...Troubadix hat geschrieben:Schoeneberg30 hat geschrieben:...hatte glück, dass der mitarbeiter grade nix zutun hatte und gut drauf war und mein landsmann war...
Die 2 einzigen Deutschen in Berlin haben sich getroffen![]()
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troubadix
Schoeneberg30 hat geschrieben:Ähm, ich hab nen deutschen Pass...bin aber kein deutscher...dachte das wäre hier bekannt...Troubadix hat geschrieben:Schoeneberg30 hat geschrieben:...hatte glück, dass der mitarbeiter grade nix zutun hatte und gut drauf war und mein landsmann war...
Die 2 einzigen Deutschen in Berlin haben sich getroffen![]()
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troubadix
Auch wenn das hier übelstes OT ist und ich die Beiträge morgen sicherlich in ein eigenes Thema verschieben kann:Schoeneberg30 hat geschrieben:Ein Stück Papier zählt für mich nicht, sondern wo man her kommt, besser gesagt die Eltern...
Was hat das bitte damit zutun? Muss ich meine Herkunft vergessen oder zurückstecken, weil ich hier geboren bin und wohne, darf ich mich nicht mehr Türke nennen, oder mir eine türkische Flagge ans Auto pappen? Das hat für mich nix mit dem Pass zutun, auch ein zugewanderter Ami in den USA ist für mich kein Ami...Ich habe nie gesagt, dass ich Deutschland nicht mag oder es hier blöd finde...ganz im Gegenteil...viele meiner Landsleute kriegen öfters von mir zu hören "Warum wohnst du dann hier?" Es ist ja nicht so, dass man mich Deutschen nennt, wenn ich was schlechtes tue, dann wird in den Medien von Türken geredet oder Ausländer oder Migrationshintergrund, leiste ich allerdings was gutes, werde ich Politiker oder ein andres hohes Tier, wird vom DEUTSCHEN gesprochen und sowas kotzt mich an, egal wo etwas passiert, sei es ein Araber, Kurde, Albaner oder sonstiges, redet man von Türken, alles bleibt an uns hängen... Und wir wollen mal nicht vergessen...Ich habe für dieses Land gekämpft! Du hast grade ohne es zu merken einen kleinen wenig Rassismus raus hängen lassen...auch wenn dus nicht zugibst, es stört dich...Strange hat geschrieben:Auch wenn das hier übelstes OT ist und ich die Beiträge morgen sicherlich in ein eigenes Thema verschieben kann:
Wenn man sich nicht mit dem Deutschen Staat und dem hiesigen Land identifiziert bzw. sich nicht als Deutscher fühlt, obwohl man hier in der Gesellschaft geboren und großgeworden ist - warum um alles in der Welt hat man dann nicht so viel Rückgrad und behält dann seine türkische, russische, oder sonst welche Staatsangehörigkeit?!?![]()
Sorry, aber solche Inkonsequenz finde ich persönlich zum kotzen.![]()
Gruß, Jan
Ähm. Was bitteschön hat mein Statement mit Rassismus zu tun?Schoeneberg30 hat geschrieben:Was hat das bitte damit zutun? Muss ich meine Herkunft vergessen oder zurückstecken, weil ich hier geboren bin und wohne, darf ich mich nicht mehr Türke nennen, oder mir eine türkische Flagge ans Auto pappen? Das hat für mich nix mit dem Pass zutun, auch ein zugewanderter Ami in den USA ist für mich kein Ami...Ich habe nie gesagt, dass ich Deutschland nicht mag oder es hier blöd finde...ganz im Gegenteil...viele meiner Landsleute kriegen öfters von mir zu hören "Warum wohnst du dann hier?" Es ist ja nicht so, dass man mich Deutschen nennt, wenn ich was schlechtes tue, dann wird in den Medien von Türken geredet oder Ausländer oder Migrationshintergrund, leiste ich allerdings was gutes, werde ich Politiker oder ein andres hohes Tier, wird vom DEUTSCHEN gesprochen und sowas kotzt mich an, egal wo etwas passiert, sei es ein Araber, Kurde, Albaner oder sonstiges, redet man von Türken, alles bleibt an uns hängen... Und wir wollen mal nicht vergessen...Ich habe für dieses Land gekämpft! Du hast grade ohne es zu merken einen kleinen wenig Rassismus raus hängen lassen...auch wenn dus nicht zugibst, es stört dich...
Siehst Du. Genau das ist das, was ich meine und wo wir beide uns scheinbar deutlich voneinander unterscheiden: Wenn ich irgend wann einmal eine andere Staatsangehörigkeit annehmen würde, dann wäre das ausschließlich aus Überzeugung - und nicht aus - ich bezeichne es mal - "Bequemlichkeit".Schoeneberg30 hat geschrieben:Ganz einfach, mit deutschem Pass ist vieles leichter. Man braucht für kaum ein Land ein Visum, Formalitäten sind leichter erledigt, nicht ständig um 4 Uhr morgens 10 Stunden am Konsulat oder Ausländerbehörde anstehen zur BW gehen und und und. Kannst du es dir außerdem vorstellen, dass hiergeborene automatisch den deutschen Pass kriegen, ohne gefragt zu werden?
Das hat absolut nix mit meiner Haltung gegenüber Deutschland zutun. Wäre ich in den Niederlanden oder jedes andre Land und würde die Staatsbürgerschaft annehmen, würde ich mich trotzdem als Türken bezeichnen, würdest du die türkische Staatsbürgerschaft annehmen, wärst du in meinen Augen trotzdem ein Volksdeutscher.
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland ab 01.01.2000!
Bis 31.12.1999 konnte die deutsche Staatsangehörigkeit nur durch Abstammung erworben werden, es musste somit mindestens ein Elternteil deutsche(r) Staatsangehörige(r) sein (Abstammungsprinzip). Ab 01.01.2000 gilt zusätzlich das Geburtsortsprinzip (§ 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz).
Das bedeutet, dass ab 01.01.2000 Kinder ausländischer Eltern mit der Geburt in Deutschland automatisch Deutsche werden, wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt
* seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und
* ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (Bundesgesetzblatt 2001 II Seite 810) besitzt.
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wird vom Standesbeamten eingetragen, der für die Beurkundung der Geburt zuständig ist. Die Eintragung erfolgt nach Beteiligung der Ausländerbehörde, welche 4-8 Wochen für die Überprüfung der Ausländerakten der Eltern benötigt.
Die ausländischen Eltern müssen somit für ihre Kinder keinen Antrag zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit stellen. Der Erwerb tritt automatisch ein, wenn die genannten Voraussetzungen gegeben sind.
Neben der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten die Kinder in der Regel auch die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern.
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird allerdings nicht von vornherein auf Dauer verliehen: Die deutsch-ausländischen Kinder sind nach Erreichen der Volljährigkeit grundsätzlich verpflichtet, zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit zu wählen. Diese Wahlmöglichkeit (Option) wird ihnen bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres eingeräumt:
* Erklären sie, dass sie die ausländische Staatsangehörigkeit behalten wollen oder geben sie bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres keine Erklärung ab, verlieren sie die deutsche Staatsangehörigkeit.
* Entscheiden sie sich für die deutsche Staatsangehörigkeit, müssen sie grundsätzlich bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres nachweisen, dass sie ihre andere Staatsangehörigkeit verloren haben.
* Ist eine Aufgabe der anderen Staatsangehörigkeit nicht möglich oder zumutbar, kann Mehrstaatigkeit hingenommen werden. Dann aber muss spätestens bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ein Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung gestellt werden
Mehrstaatigkeit kann bei EU-Staaten und der Schweiz hingenommen werden. Auch hier ist aber zwingend erforderlich, einen entsprechenden Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung zu stellen, um einen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu vermeiden.
Welche weiteren Länder darunter fallen, können Sie bei Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/in der Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsstelle erfragen.
Über diese Regelungen werden die jungen Menschen unverzüglich nach Vollendung des 18. Lebensjahres von den zuständigen Behörden informiert.
Quelle: Einbürgerungsstelle München