Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
-
freeeak
- Rettungswagenüberholer
- Beiträge: 4496
- Registriert: Fr 28.05.10 19:31
- Postleitzahl: 72135
- Land: Deutschland
- Wohnort: Steinenbronn
Beitrag
von freeeak » Mo 17.01.11 18:09
beweisen kannst des eigentlich nicht.ausser wenn n sensor oder kabel so dermaßen verrottet aussieht das es länger her sein muss.
im fehlerspeicher kannst nachschauen unter welchen umständen der fehler vorgekommen ist und wie oft.hab jetzt aber noch nie gesehen das da irgendwas dransteht womit man aufs datum zurückrechnen kann.heißt aber nicht das es das nicht gibt.
Bist ungeschickt, hast linke Hände?
Läufst gegen Türen und auch Wände?
Kannst nicht schrauben und nicht lenken?
...
Hast auch Probleme mit dem Denken?
Kriegst nicht mal deine Schuhe zu?
Du bist ein Mann für A.T.U.
-
breaker306
- Kanaldeckelumfahrer
- Beiträge: 102
- Registriert: Sa 06.03.10 20:58
- Postleitzahl: 09439
- Land: Deutschland
Beitrag
von breaker306 » Mo 17.01.11 22:21
hab jz jedenfalls en kumpel der ne freie werkstatt hat gefragt un der hat erfahrene schlosser die manchmal aushelfen un die werdens ja wissen, ansonsten kann ich noch beim peugeotautohaus fragen un in ner peugeotwerkstatt
ich hoffe mal das es da was anzeigt , das wer mein gewinn
viele grüße an alle pugfreunde
peugeot 4ever
306 break saint tropez
AX GT (Phase 1)
405 mi16 (im aufbau)
-
Peugeot309GTI-TD
- NOS - Junky
- Beiträge: 1145
- Registriert: Do 25.06.09 22:32
Beitrag
von Peugeot309GTI-TD » Mo 17.01.11 22:29
Pug_87 hat geschrieben:
Ich würde auch einfach hin gehen und Ihn darauf ansprechen, dass an dem Wagen das ABS nicht funktioniert
und direkt sagen, dass da absichtlich vorher die Lampe entfernt wurde.
Wenn er sich Quer stellt, drohst du mit Anwalt.
Das was er macht, ist erstens sehr gefährlich und zweitens auch noch strafbar.
Das ist eindeutiger Betrug.
Wenn was passiert, was hätte mit ABS verhindern können, dann ist der Händler dran.
Laber doch kein son Müll, sonst verfahren manche ahnungslose Menschen wirklich nach so einer schwachsinnigen Art! Du kannst rein GARNICHTS beweisen also immer schön vorsicht direkt Betrug zu unterstellen! Es kann durchaus sein das der Händler den Wagen schon mit ausgebautem Birnchen gekauft hat und dann damit beim Tüv vorstellig war zwecks HU, da dort auch nur MENSCHEN arbeiten kann es durchaus passieren das dem guten Mann dort auch ein Fehler unterlaufen ist und er nicht bemerkt hat das die Lampe nicht angeht obwohl hätte bei eingeschalteter Zündung hätte angehen müssen! Machen kann man in diesem Fall rein GARNICHTS ausser der besagten Faust im Sack da der TE nun selbst das ganze beweisen müsste was nicht möglich ist, man kann bestenfalls auf das Entgegenkommen des Händlers hoffen wenn man dort freundlich und sachlich den Sachverhalt schildert !
-
605 SV
- Lacklecker
- Beiträge: 957
- Registriert: Mi 01.10.03 00:00
- Postleitzahl: 42799
- Land: Deutschland
- Wohnort: 42799 Leichlingen
-
Kontaktdaten:
Beitrag
von 605 SV » Mo 17.01.11 22:34
Peugeot309GTI-TD hat geschrieben:Pug_87 hat geschrieben:
Ich würde auch einfach hin gehen und Ihn darauf ansprechen, dass an dem Wagen das ABS nicht funktioniert
und direkt sagen, dass da absichtlich vorher die Lampe entfernt wurde.
Wenn er sich Quer stellt, drohst du mit Anwalt.
Das was er macht, ist erstens sehr gefährlich und zweitens auch noch strafbar.
Das ist eindeutiger Betrug.
Wenn was passiert, was hätte mit ABS verhindern können, dann ist der Händler dran.
Laber doch kein son Müll, sonst verfahren manche ahnungslose Menschen wirklich nach so einer schwachsinnigen Art! Du kannst rein GARNICHTS beweisen also immer schön vorsicht direkt Betrug zu unterstellen! Es kann durchaus sein das der Händler den Wagen schon mit ausgebautem Birnchen gekauft hat und dann damit beim Tüv vorstellig war zwecks HU, da dort auch nur MENSCHEN arbeiten kann es durchaus passieren das dem guten Mann dort auch ein Fehler unterlaufen ist und er nicht bemerkt hat das die Lampe nicht angeht obwohl hätte bei eingeschalteter Zündung hätte angehen müssen! Machen kann man in diesem Fall rein GARNICHTS ausser der besagten Faust im Sack da der TE nun selbst das ganze beweisen müsste was nicht möglich ist, man kann bestenfalls auf das Entgegenkommen des Händlers hoffen wenn man dort freundlich und sachlich den Sachverhalt schildert !
Richig!!
So und nicht anders!!
Peugeot 104 C Baujahr 10/1974
Peugeot 104 SL Baujahr 08/1976 (Nelly)
Peugeot 104 ZL Baujahr 05/1981
Peugeot 406 Break Platinum 210 Aut. Baujahr 06/2001
Peugeot 206 SW Quiksilver 1.6 16V Baujahr 04/2005