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autsch...Schoeneberg30 hat geschrieben:Er ist bei der selben Versicherung wie ich - Allianz.
Ich denke, du willst ihn entlasten?BigAl hat geschrieben:- Oder suchst nur Argumente die dich entlasten und dir recht geben?
Gut.Also §§ kann ich um die Uhrzeit ned mehr auswendig. Kann dir aber nen paar tips geben:
- Abweichen von rechtsfahrgebot i.g.O. / rechts überholen i.g.O.
- doppelte umschaupflicht!!! beim Fahrstreifenwechsel
- benutzung vom Fahrtrichtungsanzeigen = deutlicht & RECHTZEITIG!!! ( beachte definition)
- und natürlich §1 *fg*
Ich dachte eigentlich, das es seine absicht wäre *g* aber wenn keiner will..Timon hat geschrieben: Ich denke, du willst ihn entlasten?
Frank
*räusper* das hab ich mal dezent überlesenTimon hat geschrieben: Eine doppelte Umschaupflicht sieht m.W.n. die StVO nicht vor.
Frank
Schade, sonst hättest du ja eine konkreten Link dazu posten könnenBigAl hat geschrieben:*räusper* das hab ich mal dezent überlesenTimon hat geschrieben: Eine doppelte Umschaupflicht sieht m.W.n. die StVO nicht vor.
Frank
Da steht die Interpretation der Gerichte. Das Gesetz sagt nur:BigAl hat geschrieben: Und zum abschluß nochmal was aufbauendes, da brauch ich dann auch ned mehr viel texten:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/FahrStreifen01.php
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In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichungsanzeiger zu benutzen.