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jein:-)Schoeneberg30 hat geschrieben:Bei einem Ortsansäßgem Autoteilehändler wird ein Satz Bremsscheiben und Beläge für vorn und hinten gekauft (Ford). Später stellt sich raus, dass die Vorderachse noch im guten Zustand ist und die hinteren Bremsbeläge nicht passen. Es wird also alles bis auf die hinteren Scheiben zurückgegeben. Insgesamt hat alles mit Kundenkartenrabatt 103 Euro gekostet, nun will der Händler bei der Rückgabe 23 Euro "Einlagerungsgebühr" einbehalten, darf es das, weil er die Teile bestellen musste und nicht im Lager parat hatte? Was sollte man tun?
kann es sein, dass du da das fernabsatzgesetz mit einem ladengeschäft verwechselst??? wenn du beim bäcker 5 brötchen kaufst und dir nach 3 tagen einfällt, dass du ja auf diät bist - was glaubst du erzählt dir der bäcker, wenn du 2 brötchen wieder zurückbringst... vor allem, wenn der bäcker die brötchen auf deinen wunsch hin gebacken hat:-)XenonShock hat geschrieben:greift da nicht auch das Wiederrufsrecht von 14 Tagen ? Ich kenn solche gebühren nur bei Sonderbestellungen.