wie ist das mit der zulässigkeit von lackierten scheinwerfern?
mir ist klar das jede änderung an dem geprüften teil die ABE erlöschen lässt.
ABER:
ich hab ja zubehörscheinwerfer verbaut:

wenn ich das schwarze rot umlackiere verändere ich ja nichts am scheinwerfer selber.also lichtaustritt usw.
sondern eigentlich nur am gehäuse-welches es ja auch in chrom gibt.
mein örtlicher tüver kam mal wieder mit der standartantwort :"müss mer angucken wenns gemacht ist"...wovon ich mir sehr viel kaufen kann-im dümmsten fall 2 neue scheinwerfer.
ausserdem will ich noch diese möchtegerntagfahrlichter die keine tagfahrlichtzulassung haben dimmen.
ist das einfach möglich oder muss da der tüv auch seinen segen dafür geben das es legal ist?



