mal ne frage zu hartz4 wg. wohnung

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
CaliforniaPug
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Re: mal ne frage zu hartz4 wg. wohnung

Beitrag von CaliforniaPug » Fr 02.07.10 17:27

tom198 hat geschrieben: Wirklich schön für dich :augenroll: Aber hier geht es um 2 Personen inklusive Kind. Etat 950 Euro (weil die ARGE, wenn die zusammen ziehen wahrsch. gar nix mehr zahlt) und ohne Studentenvergünstigungen (wie z. Bsp. Semesterticket, etc.). Und In einer WG will die junge Famile sicher auch nicht leben.
Merkst du was?

Ich will hier ganz sicher nicht rumheulen, aber diese Einstellung "Arbeitslose sind Sozialschmarotzer und faule Schweine" kotzt mich mittlerweile dermaßen an :daumenrunter:

schönen Tag noch
Halthalthalt, DAS hab ich nicht gesagt und auch nicht impliziert. Ich habe lediglich gesagt, dass es mit einem "Rest" von knapp 350€ pro Nase durchaus machbar ist bei einer Person und ich geb zu, dass es mit Kind schon schwerer wird.

Und Semesterticket (oder andere Vergünstigungen, von der Mensa mal abgesehen) in München? Ich glaube den Tag, an dem das eingeführt wird, erleben wir beide nicht mehr...
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rhine
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Re: mal ne frage zu hartz4 wg. wohnung

Beitrag von rhine » Fr 02.07.10 18:14

ich schliess mich Matt´ns meinung an. kenne so eine situation auch zur genüge. auf keinen fall zusammen ziehen bzw -zusammen melden-. die kriegt als alleinlebende mit kind vom amt jede menge. man muss sich nur n bissel infornieren, und jede menge anträge ausfüllen. wegen wohnung: in meinem "umfeld" ist es so, das das amt nen gewissen qm-satz bezahlt, laut vorschrift. und keine fragen stellt, woher die restliche miete kommt. (immerhin in dem fall 120qm für frau + kind 9j). gucken halt nur n bissel komisch :-)

ps: der satz: "der is nur am wochende da" hat bei unserem amt wunder gewirkt. aber jede amtstante is da anders.

mfg
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naja.fahr jetzt V6 Coupe. auch geil:-)

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Re: mal ne frage zu hartz4 wg. wohnung

Beitrag von micken406 » Fr 02.07.10 19:17

der mitm wohngeld is gut.bin ich garne drauf gekommen.danke. :daumenhoch:

man man man und ich dachte glatt das das nur im osten so beschissen ist.nuja,falsch gedacht.

da muss doch aber iwie ein weg drin sein.wir essen auch ned jeden tag hummer und saufen teuer schampus.

meine wohnung behalten,das machen wir schon seit 1,5 jahren.nur is die 35 km weg.da kommen kilometer zusammen,wenn man ab und zu ma den briefkasten ausräumt.

und mit dem "besuch",das geht solange bis dich einer verpfeift.is meiner ex so ergangen.
weiß aber ned was da rausgekommen ist.auf jeden gings ums geld,da die unterhalt auf einmal am 1. des monats wollte.

sowas is büschen riskant,denkt ihr ne?
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tom198
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Re: mal ne frage zu hartz4 wg. wohnung

Beitrag von tom198 » Fr 02.07.10 23:23

CaliforniaPug hat geschrieben: Halthalthalt, DAS hab ich nicht gesagt und auch nicht impliziert. Ich habe lediglich gesagt, dass es mit einem "Rest" von knapp 350€ pro Nase durchaus machbar ist bei einer Person und ich geb zu, dass es mit Kind schon schwerer wird.

Und Semesterticket (oder andere Vergünstigungen, von der Mensa mal abgesehen) in München? Ich glaube den Tag, an dem das eingeführt wird, erleben wir beide nicht mehr...
Na gut, klang eben wie "die soll'n sich mal nicht so anstellen, fast 1000 Euro reichen doch...". Aber wenn es nicht so gemeint war, umso besser :)


Thema Wohngeld: Da muss dann aber der Mietvertrag auf sie laufen, weil sie sonst ja für keine Miete aufkommen muss. Wenn das Amt dann ganz fies ist, fragen die, wo das Geld für Nahrung herkommt. Und wenn du dann antwortest "Von meinem Lebensgefährten, der mit in der Wohnung lebt", dann bezweifle ich jetzt einfach mal, dass die Wohngeld genehmigen. Die argumentieren dann sicher auch, dass er mit für sie und die Familie sorgen muss. Dass die 950 Euro dafür hinten und vorne nicht reichen, interessiert die doch nicht...

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Re: mal ne frage zu hartz4 wg. wohnung

Beitrag von swordmaster » Fr 02.07.10 23:32

wohngeld kann auch "er" beantragen!
wohngeld können viele beantragen, auch diejenigen die denken sie haben arbeit usw.
wenn sie zusammen leben als "eheähnliche lebensgemeinschaft" dann werden die einkommen zusammengerechnte. entweder sagt harz4-amt "frau" bekommt nix mehr weil sie mit "mann" zusammen lebt der job und geld hat, dann wohngeld beantragen, denn das schaut auf das gesamteinkommen der "familie" und da gibt es "kopfpauschalen". es kann sein (ich kenn die zahlen nicht), dass die wohngeldstelle sagt: ok 3 pers. haushalt mit 950 € (+KiGeld + ?) und 500 € Miete -> ihr bekommt einen zuschuss. ich würd mich da mal erkundigen- zumal die wohngeldstelle nichts mit dem harz4 amt zu tun hat (glaub ich zumindest).
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Re: mal ne frage zu hartz4 wg. wohnung

Beitrag von pOtH » Mi 07.07.10 15:30

micken406 hat geschrieben:mann geht für 950 netto wackeln und zahlt 135 für ein anderes kind unterhalt
Hast du dich mal Anwaltlich beraten lassen?!

Soviel ich weiß beträgt der Selbstbehalt gegenüber einem unterhaltberechtigten minderjährigen Kind 900€, außerdem meine ich das der Unterhaltschuldner noch Kosten wie Autoversicherung, Sprit etc bis zu 5% des Nettoeinkommens als Pauschale "Kosten" geltend machen kann. Dazu wird das Kindergeld zur hälfte angerechnet...
Im Endeffekt könnte das bedeuten das es ein sog. Mangelfall ist u. ggf. gar kein Unterhalt gezahlt werden muss!

//Edit// Desweiteren sollte man bedenken das die Regierung plant das Wohngeld um ~40% zu kürzen...//Editend//

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Re: mal ne frage zu hartz4 wg. wohnung

Beitrag von Strange » Mi 07.07.10 15:49

Leute, hier geistert leider einiges an Halbwissen rum.

Wenn beide aktuell noch eine eigene Wohnung haben, dann kann nur ER, der NICHT Arbeitslosengeld I oder II bekommt, Wohngeld beantragen.

Wohngeldanspruch und Hartz IV schließen sich nämlich rechtlich aus, da Personen, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben, wenn dann nur über dieses Gesetz Kosten der Unterkunft erhalten. Nur jemand, der keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) oder Sozialhilfe/Grundsicherung (SGB XII) hat, kann einen Antrag auf Wohngeld nach dem WohnGG stellen.

Da die Situation bei Euch beiden mit Unterhalt, Wohnungen, Kindesunterhalt etc. schon recht komplex ist, kann ich nur empfehlen, sich irgendwo vernünftigen rechtlichen Rat zu holen. Schaut mal, ob von irgend einem Sozialverband (Landeswohlfahrsverband etc.) bei Euch in der Gegend eine Beratungsstelle ist. Alles andere hier im Forum ist - sorry dass ich das sage - ansonsten völlig unnötig zu spekulieren. Dafür ist Eure individuelle Situation viel zu komplex.
So kann es z.B. sein, dass Du mit Deinem Einkommen hinsicht eines Wohngeldantrages dennoch über der Einkommensgrenze liegst etc.

Von daher nochmals mein Rat: holt Euch unabhängigen Rat von einem Fachmann!

Gruß, Jan

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