Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
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Daniz207RC
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von Daniz207RC » So 13.06.10 14:38
Hi, hab am Mittwoch meine Gerichtsverhandlung wegen nichteinhalten des Sicherheitsabstands. Das ganze geht vor Gericht weil ich Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt habe. Auf dem Video ist zu erkennen das ich in einer Kollone von vier Autos auf der linken Spur fahre, weil auf der mittel und auf der rechten Spur LKWs sich ein Elefantenrennen leisten. Gemessen wurde ich mit 19m Abstand bei 131km/h. Die Strafe dafür wären 4 Monate Fahrverbot, 3 oder 4 Punkte und 250€ Strafe. Im Moment bin ich eher pessimistisch und freunde mich mit dem Gedanken an die Verhandlung zu verlieren.
Hat jemand von euch schonmal Erfahrungen damit gemacht, war vor Gericht, hat vllt sogar gewonnen?
schöne Grüße,
D.
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Chakky
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Beitrag
von Chakky » So 13.06.10 14:43
mich dunkel an diversen medien berichte erinnere, das kameras die dauerhaft videos aufzeichen nicht mehr zugelassen sind als beweis mittel.
wie wurdest du aufgezeichnet? per provida? oder halt über so eine fest installierte kamera?
hier ein link:
http://www.auto.de/magazin/showArticle/ ... verwertbar
evtl kann man auf messfehler oder bedienfehler ausweichen
cu
Chakky
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von Vollgastauglich » So 13.06.10 15:12
... sind die brückenmessungen dauerhafte videoaufzeichnungen, oder drückt der freundliche grünbeschürzte auf "rec", wenn er in seinem monitor eine kolonne ankommen sieht, oder von einem entfernt stehenden zivilfahrzeug gemeldet bekommt, die einen anfangsverdacht auslöst? nach anfangsverdacht, müssen die jungs ja beweise sichern... also aufnehmen, oder?
Wenn nach endlosen Stunden am Konzentration die Computer nachlässt,
sollte man sich von dem Gedanken zu Ende schreiben,
irgendwelche Texte noch unbedingt verabschieden zu wollen.
Uli Stein
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Beitrag
von Chakky » So 13.06.10 15:19
Vollgastauglich hat geschrieben:... sind die brückenmessungen dauerhafte videoaufzeichnungen, oder drückt der freundliche grünbeschürzte auf "rec", wenn er in seinem monitor eine kolonne ankommen sieht, oder von einem entfernt stehenden zivilfahrzeug gemeldet bekommt, die einen anfangsverdacht auslöst? nach anfangsverdacht, müssen die jungs ja beweise sichern... also aufnehmen, oder?
früher haben die dauerhaft aufgenommen, wie es jetzt ist müsste man in erfahrung bringen, evtl aller spätestens vor gericht
cu
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von Daniz207RC » So 13.06.10 15:59
Genau deswegen hatte ich Widerspruch eingelegt. Bei mir wurde dauerhaft gemessen, jedoch so, das der Fahrer nicht zu erkennen ist, weil die Kamera zu unscharf ist. Sobald das Kamerateil nen Verstoß bemerkt löst ein Blitzer unter der Brücke aus. Das Foto dient dann im Zusammenhang mit dem Video zur Identitäts und Geschwindigkeitsfeststellung, weil die Strafe im Bezug vom Abstand und Geschwindigkeit festgelegt wird. Somit gehöre ich leider nicht zu den glücklichen die mit ner dauerhaften Kamera gefilmt wurden auf denen die Fahrer eindeutig zu erkennen sind.
Die Frage ist nur, in wie weit ein kurzfristiges unterschreiten des Sicherheitsabstands geahndet wird, weil auf dem Video eigentlich nur zu erkennen ist wie wir als Kolonne die LKWs überholen und kurz danach mein Vordermann wieder auf die Mittelspur zieht....
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von Vollgastauglich » So 13.06.10 16:23
Dem vom OLG Düsseldorf entschiedenen Fall lag eine Abstandsmessung mit einer sogenannten ViBrAM-Anlage zugrunde. Bei dem Verfahren wird der gesamte Verkehr mit einer an einer Brücke angebrachten Kamera erfasst und aufgezeichnet. Wenn der beobachtende Polizeibeamte eine mögliche Abstandsunterschreitung erkennt, wird eine zweite Kamera zugeschaltet, die qualitativ einwandfreie Aufnahmen zur Feststellung des Abstands, des Kennzeichens sowie des Fahrers liefern soll.
Im konkreten Fall soll ein Autofahrer auf der Autobahn bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h den erforderlichen Mindestabstand von 62,5 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten haben.
hmm ... das klingt aber dann doch schon sehr ähnlich gelagert ...
warst du mit dem thema beim anwalt?
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von Daniz207RC » So 13.06.10 16:29
Vollgastauglich hat geschrieben:Dem vom OLG Düsseldorf entschiedenen Fall lag eine Abstandsmessung mit einer sogenannten ViBrAM-Anlage zugrunde. Bei dem Verfahren wird der gesamte Verkehr mit einer an einer Brücke angebrachten Kamera erfasst und aufgezeichnet. Wenn der beobachtende Polizeibeamte eine mögliche Abstandsunterschreitung erkennt, wird eine zweite Kamera zugeschaltet, die qualitativ einwandfreie Aufnahmen zur Feststellung des Abstands, des Kennzeichens sowie des Fahrers liefern soll.
Im konkreten Fall soll ein Autofahrer auf der Autobahn bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h den erforderlichen Mindestabstand von 62,5 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten haben.
hmm ... das klingt aber dann doch schon sehr ähnlich gelagert ...
warst du mit dem thema beim anwalt?
ja war ich. Am Dienstag ist nochmal treffen und nochmal alle neuen ergebnisse zusammen suchen. Hab mich auch mit dem ADAC Rechtsschutz in Verbindung gesetzt die darüber auch schon in der Motoerwelt berichtet hatten. Das Problem ist anscheinend das die Qualitativ einwandfreien Bilder auch andere Verkehrsteilnehmer filmen, was laut Grundgesetz verboten ist. Bei meinem Messsystem ist genau das leider nicht der Fall. Im Bußgeldbescheid steht auch das Messverfahren und laut ADAC ist dieses nicht von dem Gesetz betroffen.
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von Vollgastauglich » So 13.06.10 16:34
hmmm ---- dann wohl eher *sch*** gelaufen...
du schreibst dein vordermann is auf die mittlere spur zurück - also habt ihr wohl die lkws schon überholt gehabt - dann würd ich mal unterstellen, dass du während dem überholvorgang nicht versucht hast, den sicherheitsabstand herzustellen - ein direktes "vor dich ziehen" scheidet da wohl eher aus, oder?
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von Daniz207RC » So 13.06.10 16:52
Vollgastauglich hat geschrieben:hmmm ---- dann wohl eher *sch*** gelaufen...
du schreibst dein vordermann is auf die mittlere spur zurück - also habt ihr wohl die lkws schon überholt gehabt - dann würd ich mal unterstellen, dass du während dem überholvorgang nicht versucht hast, den sicherheitsabstand herzustellen - ein direktes "vor dich ziehen" scheidet da wohl eher aus, oder?
man sieht nicht ob er kurz vor den LKWs erst auf meine Spur gekommen ist. Die Messstrecke beträgt glaubv ich 300 - 400 Meter. Dementsprechend kurz ist das Video. Da kann ich halt schlecht den Sicherheitsabstand herstellen. Vor allem wenn mir n BMW und n Porsche hinten drauf hängen. Ich glaub darauf werde ich auch bauen. Das ich von hinten so bedrängt wurde ja schlecht einfach anfangen kann zu bremsen. Die LKWs überholen wir genau in der Messstrecke. und kurz bevor wir aus dem gefilmten Bereich fahren sieht man den Ansatz meines Vordermannes zum auf die Mittelspur fahren.
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Matt´n
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von Matt´n » So 13.06.10 17:29
ich hatte einen ähnlich gelagerten Fall vor ein paar Jahren.
Mir ist einer genau vor der Messstrecke vor die Nase gezogen, aber das war eben vor der Messstrecke.
Wie damals gemessen wurde weiss ich nicht, das hat alles mein Anwalt geregelt.
Ne Verhandlung gab es nicht, allerdings hat der Anwalt auch etwa ein halbes Jahr mit der Busgeldstelle "verhandelt".
Da ich eben angegeben habe, das der mir erst kurz vor dem Überholvorgang vors Auto gezogen ist, gabs am Ende einen Rückzug des Verfahrens.
Ich hatte Glück und ich drück Dir die Daumen.