Standlicht im Nebelscheinwerfer

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Cap1ne
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Standlicht im Nebelscheinwerfer

Beitrag von Cap1ne » Mo 15.03.10 21:39

Gibt es eig. irgend ein Gesetz oder ne Vorschrift wo sich das Standlicht zu befinden hat?
Hab am WE mein Standlicht vom Hauptscheinwerfer in den Nebelscheinwerfer gesetzt alá Ford S-Max oder so die haben das Serie auch so.
Wäre mal interessant zu wissen wie es da rechtlich ausschaut. :cool:

Mal ein Bild, aber leider mit angeschalteten Abblendlicht, schaut aber schick aus find ich :cool:

Bild

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6|_oo7
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Re: Standlicht im Nebelscheinwerfer

Beitrag von 6|_oo7 » Mo 15.03.10 22:43

na alles was ma an der Beleuchtung verändert is verboten :D
das heisst andere Birnchen verbaun, was anderes in die Lampe verbauen, die Farbe ändern usw. :cool:
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Aron
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Re: Standlicht im Nebelscheinwerfer

Beitrag von Aron » Mo 15.03.10 23:08

Cap1ne hat geschrieben:Gibt es eig. irgend ein Gesetz oder ne Vorschrift wo sich das Standlicht zu befinden hat?
Hab am WE mein Standlicht vom Hauptscheinwerfer in den Nebelscheinwerfer gesetzt alá Ford S-Max oder so die haben das Serie auch so.
Wäre mal interessant zu wissen wie es da rechtlich ausschaut. :cool:
Moin,

wie Claude schon geschrieben hat, grundsätzlich ist erstmal alles in der Richtung untersagt. Sicherlich wäre sowas möglich aber:
a) ist Dein NSW sicherlich nicht für Standlicht geprüft, also musst Du den Nachweis erbringen das das die Richtlinien erfüllt, genug Streulicht nach oben, zur Seite usw.
b) Höhe und Abstand der Begrenzungsleuchten nach aussen bzw nach unten, auch hierfür gibts Richtlinien.

fake
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Re: Standlicht im Nebelscheinwerfer

Beitrag von fake » Di 16.03.10 08:35

abgesehen davon, was soll das bringen?!

wenn du nur mit´n nebler fahren willst nimm einfach deine standlichtbirnen raus oder zerdepper sie... dann hast auch nur unten das licht der nsw wennst auf standlicht + nsw schaltest... ansonsten würd ich lieber legal mit standlicht + nsw fahren, sieht auch ned so schlecht aus (funzt zumindest alles bei mein 306er)

greetz fake ;)

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Re: Standlicht im Nebelscheinwerfer

Beitrag von ST-ME406 » Di 16.03.10 08:51

nsw + standlicht legal?
seit wann das?
ich habe das damals auch gedacht bis mich die bullizei angehalten hat
nebelscheinwerfer sind nur erlaubt wenn es neblig ist oder andere stärkere witterungsverhälnisse herschen

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Re: Standlicht im Nebelscheinwerfer

Beitrag von -Chris- » Di 16.03.10 18:42

also ist es genau dann legal ;)

alles andere ist illegal
Und immer schön das Kleingedruckte lesen! ;)

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Re: Standlicht im Nebelscheinwerfer

Beitrag von ChriSch » Di 16.03.10 20:02

@ Cap1ne....... siht ja soweit ganz gut aus. Aber rechtlich...... Haste schon mal mit dem Gedanken gespielt dir nen Tagfahrlicht in die Nebler zu bauen? Das bekommste vielleicht auch beim TÜV durch!!!

Grüße.......
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Re: Standlicht im Nebelscheinwerfer

Beitrag von Cap1ne » Di 16.03.10 20:13

fake hat geschrieben:abgesehen davon, was soll das bringen?!
optische aspekte ;)
fake hat geschrieben:wenn du nur mit´n nebler fahren willst nimm einfach deine standlichtbirnen raus oder zerdepper sie... dann hast auch nur unten das licht der nsw wennst auf standlicht + nsw schaltest... ansonsten würd ich lieber legal mit standlicht + nsw fahren, sieht auch ned so schlecht aus (funzt zumindest alles bei mein 306er)

greetz fake ;)
da meine nebler eh nachgerüstet sind und die per extra schalter angehen, komplett ohne restliches licht ist das überflüssig :)
und ich wollte halt nicht immer abblendlich + nebler fahren weil ist affig ;)
wollte halt so wie es ist, das die kleine W5W Birne halt dezent mitleuchtet...
ChriSch hat geschrieben:@ Cap1ne....... siht ja soweit ganz gut aus. Aber rechtlich...... Haste schon mal mit dem Gedanken gespielt dir nen Tagfahrlicht in die Nebler zu bauen? Das bekommste vielleicht auch beim TÜV durch!!!

Grüße.......
Naja tagfahrlicht wollte ich nicht...mach einfach am tage nur die nebler an das reicht...;)
aber ob ich nun n tagfahrlicht in nebler reinfriemel oder ne standlichtbirne kommt doch das gleiche raus?
ist doch dann beides nicht sooo erlaubt oder? ;)

Grüße

ChriSch
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Re: Standlicht im Nebelscheinwerfer

Beitrag von ChriSch » Di 16.03.10 20:17

Sofern du das original Standlicht noch im Hauptscheinwerfer hast, könnte es klappen das du die W5W Birnchen als Tagfahrlicht eintragen lässt.....
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Re: Standlicht im Nebelscheinwerfer

Beitrag von Cap1ne » Di 16.03.10 20:29

mmmh naja wollte wegen der kleinen veränderung da nix eintragen lassen oder sonstiges...
wenn se mich anhalten hab ich das in 2 minuten zurück gerüstet :D :floet:

wollt ja nur allgemein mal wissen obs probleme gibt oder nicht..
aber dazu hatten ja die anderen schon was geschrieben :)

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