Ganz so illegal ist diese Kiste allerdings nicht. Es handelt sich vielmehr um eine rechtliche Grauzone, da wir hier nicht von Geräten sprechen, die primär dazu gedacht sind, vor Blitzern zu warnen (anders als z.B. Radarwarner).
Konsens besteht tatsächlich darüber, dass der Kauf sowie der Besitz dieser Geräte alleine nicht strafbar ist, beim bereithalten scheiden sich allerdings die Geister (im aktiven Betrieb ist das u.U. rechtswidrig, aber auch das ist nicht letztinstanzlich klar, da das Gesetz sich im Geiste auf die einschlägigen Radarwarner bezieht und von daher nicht notwendigerweise dem Wortlaut nach zu interpretieren ist).
Zumindest was die Konfiszierung solcher Geräte angeht scheint die gängige Rechtsprechung eher dahin zu tendieren, dass das so nicht generell zulässig ist. Desweiteren stellt sich hier auch eine rechtliche wie technische Frage: strenggenommen ist ein Navi ein Informationssystem, in das der Staat nicht ohne weiteres eindringen darf (Smartphone-Navi-Blitzerdatenbank-Kombi wäre da anzuführen). Es bedürfte schon eines dringenden Tatverdachts um überhaupt an einen Durchsuchungsbefehl für soetwas gelangen, was ja schlechterdings möglich ist (wer soll schon bei der Fahrt sehen, ob jemand eine Blitzerdatenbank benutzt - oh schlimm, er hat vor nem Blitzer den Anker geworfen... das ist nichtmal ein Indiz). Bei einem Gerät, auf dem "Blitzerkiller 2000" draufsteht ist die Sachlage natürlich klar, aber bei einem Navi...
Im letzten Jahr wurde einem Kläger dem ähnliches mit seinem Smartphone widerfahren ist, landgerichtlich eine nicht unbeträchtliche Schadenersatzsumme zugesprochen, da er durch die Konfiszierung nicht nur sein Telefon sondern auch die darauf vorhandenen (und nicht in Zusammenhang mit dem Vorwurf stehenden) Daten.
Incl. Verfahrenskosten hat der Spaß dem Staat eine fünfstellige Summe gekostet.
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