moin, moin!
s´geht mal wieder um eine blöde grundidee. frontumbau eines pkw ... inclusive der scheinwerfer...
jetzt gibts im motorrad zubehör lustige scheinwerfer - sowohl hauptscheinwerfer, als auch diverse (vor allem schöne kleine) zusatzscheinwerfer für nebel und fernlicht. alle mit entsprechender e-kennzeichnung fürs motorrad.
sind diese scheinwerfer (legal - und zumindest bei zusatzfern/neblern eintargungsfrei) am automobil - klar dann paarweise - anzubringen, oder gibbet da verschiedene e-zulassungen / lichtgrenzen zwischen mopped und auto? fahr selbst kein motorrad, sonst würd ich dat dingens mal vor ein lampeneinstellgerät stellen...
bin mal auf ideen und tipps gespannt ...
gruß martin
Service