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Damit ist doch alles gesagt. 20cm vom Boden und Ende! Es gibt Fahrzeuge, deren Aufnahme für das Kennzeichen so beschaffen ist, dass die 20cm unterschritten werden, es gibt aber keine Vorschrift, die besagt, dass diese Stelle genutzt werden muss. Ergo -> höher hängen, wenn es da nicht mehr passt. Seitlich kann es immer versetzt werden, mittig wird nicht vorgeschrieben.CaliforniaPug hat geschrieben: §10 Abs. 7 FZV spricht sogar von 200mm vorne - allerdings kann dies wohl nicht allgemeingültig sein, da viele Fahrzeuge schon serienmäßig mit weitaus tieferen Kennzeichen herumfahren. Die Möglichkeit einer Ausnahme ist also bereits bewiesen
naja, der tüv wird da oft nix sagen, stvzo sagt aber eben nun mal 20cm. wenn du in ner kontrolle nen schlecht gelaunten beamten erwischst bekommst ne mängelkarte. auch wenn alles eingetragen ist. klingt komisch, ist aber so.-)freak hat geschrieben:20 cm ??? *lach* der tüv hat nur den kopf geschüttelt aber nix gesagt![]()