Mindesthöhe / Position vorderes Nummernschild

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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captainboeff
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Mindesthöhe / Position vorderes Nummernschild

Beitrag von captainboeff » Di 02.03.10 14:46

Wollte mal fragen, ob mir jemand sagen kann, ob es ne Mindesthöhe für's vordere Nummernschild gibt. Hab meins im Grill der Frontschürze. Des is natürlich ziemlich niedrig. Bevor ich mir da Ärger einhandle...

Und noch was. Die Alfas und'n paar andere haben ihr Nummernschild seitlich. Gibt's da ne Regel dafür?
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Makalala
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Re: Mindesthöhe / Position vorderes Nummernschild

Beitrag von Makalala » Di 02.03.10 14:54

Soweit ich weiß darfst das Nummernschild nur seitlich anbringen, wenn der Autohersteller ("ORIGINAL-Zustand") eine seitliche Anbringung vorsieht. Alle SerienAlpha Stoßstangen haben somit die Genehmigung, aufgrund der tief ausgeschnittenen Front.

Hier im Forum wurd mal was von 11cm Mindesthöhe geschrieben (war aber sehr umstritten).

LG

CaliforniaPug
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Re: Mindesthöhe / Position vorderes Nummernschild

Beitrag von CaliforniaPug » Di 02.03.10 15:29

Die Regelung über die Höhe der Kennzeichen ist imho aus der STVO gestrichen worden, gesetzesmäßige Regelungen existieren meines Wissens nach derzeit nicht.

Das ganze kann also über dubiose Verordnungen von Bundesland zu Bundesland verschieden sein und wird auch sehr interpretativ gehandhabt - meistens zu Ungunsten des Betroffenen. Dabei scheint es unerheblich zu sein, ob eine konkrete oder abstrakte Gefährdung über das normale Mindestmaß hinaus besteht oder nicht. Selbst eine Eintragung des Gesamtpakets (also i.d.R. die Frontschürze) scheint da nicht vor Strafe zu schützen, da zumindest in Bayern die Polizei einfach bockstur (wer hätte das gedacht) eine Richtlinie durchzieht und jegliche Eintragungen die "ihrer" Richtlinie nicht entsprechen für offensichtlich widerrechtlich erachtet.
Andererseits scheinen die Amtsgerichte bzw. die Verwaltungsgerichte davon langsam aber sicher die Schnauze voll zu haben und sehen beim TÜV Prüfer etwas mehr Sachverständnis als bei der Rennleitung.

Wie gesagt, wirklich klar ist das wohl nicht (und selbst dabei bin ich mir nicht sicher), aber ich denke es ist nicht verkehrt zu sagen, dass das wichtigste bei solchen Dingen die Rechtschutzversicherung ist :vorkopphau:

Edit:

§10 Abs. 7 FZV spricht sogar von 200mm vorne - allerdings kann dies wohl nicht allgemeingültig sein, da viele Fahrzeuge schon serienmäßig mit weitaus tieferen Kennzeichen herumfahren. Die Möglichkeit einer Ausnahme ist also bereits bewiesen
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Re: Mindesthöhe / Position vorderes Nummernschild

Beitrag von Raptor-206 » Di 02.03.10 15:46

Also soweit ich das weis bzw. bei mir war es so das mir damals meine Lippe nur eingetragen wurde wenn ich meine Kennzeichen nachträglich (Achtung) 0,5 cm höher mache. Sprich von 10,5cm auf 11cm. Danke lieber TÜF :lach: . Gemacht hab ich es nicht. :floet: :zwinker:
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Re: Mindesthöhe / Position vorderes Nummernschild

Beitrag von captainboeff » Di 02.03.10 16:11

Okay, dann mal konkreter: In meinem Avatar sieht man's ja (wenn net dann halt in der Galerie): Denkt ihr des is zu niedrig? Ich mein, an der Schürze gäb's ja noch andere Stellen, wo ich's Schild unterbringen könnte. Direkt unterm Grill wär ja auch Platz. Gefällt mir halt net so besonders...
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Re: Mindesthöhe / Position vorderes Nummernschild

Beitrag von Frank309 » Di 02.03.10 19:24

CaliforniaPug hat geschrieben: §10 Abs. 7 FZV spricht sogar von 200mm vorne - allerdings kann dies wohl nicht allgemeingültig sein, da viele Fahrzeuge schon serienmäßig mit weitaus tieferen Kennzeichen herumfahren. Die Möglichkeit einer Ausnahme ist also bereits bewiesen
Damit ist doch alles gesagt. 20cm vom Boden und Ende! Es gibt Fahrzeuge, deren Aufnahme für das Kennzeichen so beschaffen ist, dass die 20cm unterschritten werden, es gibt aber keine Vorschrift, die besagt, dass diese Stelle genutzt werden muss. Ergo -> höher hängen, wenn es da nicht mehr passt. Seitlich kann es immer versetzt werden, mittig wird nicht vorgeschrieben.

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Re: Mindesthöhe / Position vorderes Nummernschild

Beitrag von CaliforniaPug » Di 02.03.10 20:44

Jein... es heißt nur, dass es mit entsprechenden rechtlichen Verrenkungen möglich ist, diese Vorschrift zu umgehen.
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Re: Mindesthöhe / Position vorderes Nummernschild

Beitrag von sub » Di 02.03.10 22:25

dieses thema finde ich interessant, bin auch längere zeit mit meinem nummernschild am unteren teil der schürze rumgefahren und gestört hat es niemanden... beim jetzigen alles brav, aber es sieht doch schöner aus wenn es weiter unten hängt da vorallem beim roten gti das "dekolette" mit nem schwarzen grill sehr schön zur geltung kommt ;-)
Gruß
Stephan

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Re: Mindesthöhe / Position vorderes Nummernschild

Beitrag von freak » Di 02.03.10 22:43

20 cm ??? *lach* der tüv hat nur den kopf geschüttelt aber nix gesagt :D
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Re: Mindesthöhe / Position vorderes Nummernschild

Beitrag von obelix » Di 02.03.10 23:12

freak hat geschrieben:20 cm ??? *lach* der tüv hat nur den kopf geschüttelt aber nix gesagt :D
naja, der tüv wird da oft nix sagen, stvzo sagt aber eben nun mal 20cm. wenn du in ner kontrolle nen schlecht gelaunten beamten erwischst bekommst ne mängelkarte. auch wenn alles eingetragen ist. klingt komisch, ist aber so.-)

gruss

obelix
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