Kommt drauf an wer den Verstoß begeht.CaliforniaPug hat geschrieben:Ich sagte ja, dass es verboten ist - nicht, dass es widerrechtlich nicht doch getan werden könnte... aber wenn das raus käme, dann brennt der Baum
Ehemalige Siegermächte genießen da nach wie vor eine Art Sonderregelung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Echelonwikipedia hat geschrieben:Seit Ende des Kalten Krieges dient dieses System auch der Wirtschaftsspionage
Einer der Gründe warum sämtliche technologischen Entwicklungen eines meiner alten Arbeitgeber ausschließlich handschriftlich auf Papier zirkulierten, mit Sperrvermerken und allem.
Auch nicht sicher - aber wenigstens ist der Zugriff nachvollziehbar.
Die Ingenieure bei Airbus haben 1982 schon nicht schlecht gekuckt, als Boeing gleich 3 technologische Meilensteine für WHG (Wing, Hull, Gear), ursprünglich für den für den A310 entwickelt, mit identischen Bauplänen und Baugruppen veröffentlichte, unmittelbar bevor Airbus damit an die Öffentlichkeit gehen wollte.
Das kommt zwar raus - unter anderem weil die Zulieferer in Deutschland und Frankreich bestätigt haben, dass eine Tochtergesellschaft von Boeing als Käufer für Bauteile auftrat, ohne jemals Konstruktionsvoranfragen gestellt zu haben.
Aber gebrannt hat da nix - außer evtl. die Augen der Airbus-Ingenieure.
Sämtliche Rechtsbelange wurden von - frisch im Amt - Herrn Genscher persönlich unterdrücktgeklärt.
Na, alles Käse von gestern, heute macht sowas ja keiner mehr...
*hust*