Service
hmm...CaliforniaPug hat geschrieben:.
2.1 Wenn ein Handy ausgeschaltet ist, dann kann es nicht abgehört werden, es sei denn jemand hat eine autarke Wanze darin verpflanzt.
2.2 ABHÖREN ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubt und die Bedürfen des begründeten Verdachts auf eine schwere Straftat. Es könnten jedoch (da ist das letzte Wort seitens des Verfassungsgerichts noch nicht gesprochen) die Verbindungsdaten für 6 Monate gespeichert werden. Die enthalten Wer, Wo, Wann und mit welcher Technik, allerdings keine Inhalte (klingt nach nicht viel, ist aber eine sehr bedenkliche Sache).
2.3 Nein. Das verdachtsunabhängige Abhören von Telekommunikation wäre ein Verstoß gegen so ziemlich die komplette Verfassung und dürfte etwa einem Kapitalverbrechen gleichkommen - sofern es dann überhaupt noch ein Gericht gibt, dass diese Innenmini äh Personen verurteilen könnte. Es darf auch nichts gefiltert werden, ein System dass z.B. bei den völlig wilkürlich gewählten Worten "Schäuble", "schubbsen", "Berg", "Schlucht", "Eisenspieße", "Sau" und "verdient" anspringt wäre verboten.
So intensiv wie du dir das evtl. vorstellst war es noch nichteinmal in der DDR.
mit ner cray macht das ganz sicher keiner mehr heutzutage, ersatzteile dafür gibts nur noch im museum und jeder aktuelle midi-tower hat mehr leistung. ;-)obelix hat geschrieben: geht übrigens sehr leicht, denn alle mails und ferngespräche laufen über nur sehr wenige relaisstationen. da sitzen abzweigungen dazwischen die alles durch ne ganze armada von cray-maschinen laufen lassen.