Troubadix hat geschrieben:also ablastung durch streichen von siztzplätzen war beim 205er eigentlich gang und gebe, ausserdem verstehe ich den text so das es im gutachten erwähnt wird, somit haben sich eigentlich andere prüfer damit beschäftigt und die letzte instanz müsste das eigentlich nur noch übernehmen.
ausserdem sehe ich eine senkung der last als das geringere problem denn die gesammten bauteile werden ja weniger belastet, einer auflastung um steuern zu sparen stehe ich da (wenn sie voll ausgenutzt wird) wesentlich kritischer gegenüber.
Das Papier würd ich gerne mal sehen, denn Papier ist geduldig...
Aber Ablasten mit Sitzplätzen streichen... Erstmal muss dazu der Sitz "unbrauchbar" gemacht werden, weiter sagts gar nix aus wenn ein Sitz fehlt wieviel die restlichen Fahrer wiegen, sprich die Sitzanzahl hat wenig mit der Beladung zu tun.
Wie soll das z.B. an der VA sehen... Wenn dort z.B. wegen der Räder 100-200kg weggenommen werden sollen hat man bei einigen Fahrzeugen auch keinen Beifahrersitz mehr usw, wie weit soll das gehen?
Wie gesagt, interessanter wäre das Papier worauf eindeutig steht mit welchen baulichen Maßnahmen die Ablastung tragbar ist, in welchen Maße sie zur Anwendung kommt usw. Letztendlich gibts auch für alles Grenzen, 50kg am 205er wäre ja nicht viel, aber in welchem Umfang ist das hier gegeben? Wie gesagt, es geht hier sicherlich um die VA wo die hinteren Sitze nur wenig Einfluss drauf haben. Vielleicht handelt es sich bei dem Fahrzeug gar um einen Z3 oder so, welche Sitze wären da auszubauen, Fahrersitz...?
