Wieviel war denn erlaubt?hippedippe hat geschrieben:moin
wurde mit 63kmh innerorts geblitzt
das gibt ja auch in der probezeit nur eine geldstrafe oder????

Und woher kommen die "63" ?
Einfachster (und wahrscheinlichster) Fall: Wenn die 63 auf dem Tacho standen (und 50 erlaubt waren), macht das netto, je nach Tachovorlauf 6-8 km/h Überschreitung und 15 Euro.
Wenn der Sachbearbeiter das Photo genau anguckt und schlechte Laune hat:
Soweit ich weiß, wird das i.d.R. als Tatmehrheit gerechnet, also ein Ticket à 15 Euro und eins à 30 Euro für´s Nichtanschnallen. (@Chakky: Das KANN prinzipiell so gemacht werden.)
Wenn der Sachbearbeiter ganz besonders schlechten S.. hatte:
Wertung als Tateinheit: 30 Euro Gurt + halber Regelsatz für´s Zweitdelikt, aufgerundet, macht 40 Euro, einen Flenspunkt und die Frage: A- oder B-Verstoß - mit allem, was für arme Probezeitler hintendranhängt...
Aber das wäre spätestens der Punkt, wo man überlegen sollte, das Ganze gekonnt in die Verjährung zu bringen

Grüße,
b.