Rechtsfrage

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
schissche
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Rechtsfrage

Beitrag von schissche » Sa 06.12.08 18:42

Servus Leute,

habe vor 2Wochen ca meinen alten Schaltknauf für ganze 1€ verkauft, als Versandart hatte ich ein DHL Päcken angegeben und auch den entsprechenden Preis für den Versand verlangt +-

So, habe die Ware versendet als Päcken (was ja NICHT versichert ist).

So nun stresst mein Käufer rum weil das Teil nicht ankommt und hat sich schon an Ebay gewendet. Ich kann doch aber nichts dafür wenn die Post ihren scheis net auf die Reihe bekommt und ein UNVERSICHERTES Päckchen dann verloren geht?!

Was kann ich dem netten Herren denn nun entgegnen bzw wie sieht denn überhaupt die Rechtslage aus??

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Dirk@205
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Re: Rechtsfrage

Beitrag von Dirk@205 » Sa 06.12.08 18:56

schissche hat geschrieben: Was kann ich dem netten Herren denn nun entgegnen bzw wie sieht denn überhaupt die Rechtslage aus??
Erkundige dich bei der Post nach dem Verbleib des Päckchens und teile dem Käufer das Ergebnis mit. Mit der Ablieferung am Schalter hast du deine Schuldigkeit getan.

Das ist übrigens der Grund, weshalb Päckchen und Ebay nicht zusammenpassen.

Als Verkäufer erspare ich mir Diskussionen, weil ich bei Paketen den Einlieferungsbeleg habe, und als Käufer besteht keine Gefahr, dass der Verkäufer bloß behauptet er habe das Päckchen abgeliefert.

Grüße,
Dirk

CoupeGSX
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Re: Rechtsfrage

Beitrag von CoupeGSX » So 07.12.08 07:02

du hast doch bestimmt noch ne rechnung von dem päckchen... das is quasi auch ein beleg, bzw der tolle aufkleberdurchschlag...
somit hast du deine schuldigkeit getan...
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Re: Rechtsfrage

Beitrag von schissche » So 07.12.08 18:38

etz schreibt er:

Hallo! Es ist mir egal ob das päkchen war oder paket! Ich habe ihnen 5? für den versand bezahlt. Und das würde auch für einen versicherten versand reichen...So ent weder ich kriege mein geld zurück oder ich geh zum anwalt auch wenn das nur 6? sind.Habe "rechtschutzversicherung"...MFG.

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Re: Rechtsfrage

Beitrag von CoupeGSX » So 07.12.08 19:06

dann schick ihm die 6euro wieder...

hast du keinen beleg mehr?
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Re: Rechtsfrage

Beitrag von schissche » So 07.12.08 19:21

aber warum sollte ich ihm dann die 6euro wieder schickn rein thoeretisch kann er das teil ja bekommen haben und will etz noch das geld

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Re: Rechtsfrage

Beitrag von CoupeGSX » So 07.12.08 19:26

dann frag doch erstmal bei der dhl nach?! beleg suchen, post fragen, wenn die ne zustellbestätigung haben ausdrucken lassen!!!
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Dirk@205
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Re: Rechtsfrage

Beitrag von Dirk@205 » So 07.12.08 19:27

schissche hat geschrieben:etz schreibt er:

Hallo! Es ist mir egal ob das päkchen war oder paket! Ich habe ihnen 5? für den versand bezahlt. Und das würde auch für einen versicherten versand reichen...So ent weder ich kriege mein geld zurück oder ich geh zum anwalt auch wenn das nur 6? sind.Habe "rechtschutzversicherung"...MFG.
Er kann sich auch auf den Kopf stellen. Wenn in der Auktion der Versand als Päckchen zu dem Preis vereinbart war und er es durch Abgabe des Gebots akzeptiert hat, dann bist du ihm nichts schuldig. Du müsstest zwar eigentlich den Versand beweisen können, aber deine Zusicherung es getan zu haben dürfte reichen.

Ich würde mit dem Heini auch nicht diskutieren. Mach keine weiteren Angaben, die er dir bloß im Mund rumdreht. Bleib in einer Antwort sachlich, schreib ihm , dass er vorher den versicherten Versand hätte fordern müssen, mach die Anfrage bei der Post und ignoriere alle Drohungen.

Thema "Anwalt": Auch mit RV wird ihm der Anwalt sagen, dass er wieder nachhause gehen soll, bei lächerlichen sechs Euro Schaden.

Thema "Beleg": Es gibt keine Einlieferungsbelege für Päckchen. Ergo kannst du auch keinen vorlegen. Das Zettelchen welches man möglicherweise hat, ist kein Beleg und hat kaum rechtliche Beweiskraft.

Grüße,
Dirk

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Re: Rechtsfrage

Beitrag von CoupeGSX » So 07.12.08 19:45

aber wenigstens nen kassenzettel oder so... damit er beweisen kann dass er was verschickt hat! das is ja gemeint...

an sonsten stimm ich dirk zu...
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Re: Rechtsfrage

Beitrag von René206RC » So 07.12.08 21:12

Hatte ähnliche Probleme. Der kann sich drehen und wenden wie er will. Wenn nen Päckchen vereinbart ist hat er keine Chance. Ich hab mich in diesem Falle an Ebay gewandt und den E-Mail Verkehr zu dieser Person abgebrochen!
Der hat mir auch noch ernsthaft mitteilen wollen das er öfter mal Probleme mit der Post hat. Dafür biet ich immer auch versicherten Versand an...
Paradox ist, wenn sich einer im Handumdrehen den Fuss bricht.
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