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Erkundige dich bei der Post nach dem Verbleib des Päckchens und teile dem Käufer das Ergebnis mit. Mit der Ablieferung am Schalter hast du deine Schuldigkeit getan.schissche hat geschrieben: Was kann ich dem netten Herren denn nun entgegnen bzw wie sieht denn überhaupt die Rechtslage aus??
Er kann sich auch auf den Kopf stellen. Wenn in der Auktion der Versand als Päckchen zu dem Preis vereinbart war und er es durch Abgabe des Gebots akzeptiert hat, dann bist du ihm nichts schuldig. Du müsstest zwar eigentlich den Versand beweisen können, aber deine Zusicherung es getan zu haben dürfte reichen.schissche hat geschrieben:etz schreibt er:
Hallo! Es ist mir egal ob das päkchen war oder paket! Ich habe ihnen 5? für den versand bezahlt. Und das würde auch für einen versicherten versand reichen...So ent weder ich kriege mein geld zurück oder ich geh zum anwalt auch wenn das nur 6? sind.Habe "rechtschutzversicherung"...MFG.