also 1. frage:
darf man sich ein mitteltopfersatzrohr unters auto klemmen und wie bekommt man das eingetragen
antwort vom tüver: laut stvzo nicht erlaubt und bei meinem auto nicht machbar weil baujahr 1991 (kein plan, was er damit meinte, scheinbar geht das bei alten autos). sollte trotzdem eine eintragung geschehen geht das nur auf schwierigem wege. erstens müsste ein abgasgutachten erstellt werden, zweitens ein prüfstandgutachten, drittens db-messung. alles in allem würde im vierstelligen eurobereich liegen also nicht unter 1000 euro machbar.
2. frage:
ist ein reserverad pflicht oder sonstiges, das man anstelle des reserverades mitführen muss.
antwort:
NEIN. es bleibt demjenigen überlassen ein reserverad oder ein ersatz mitzuführen. wer jedoch auf der autobahn liegen bleibt oder den verkehr behindert muss mit geldstrafe rechnen, falls die rennleitung dich dabei "erwischt".
also kann ich es vergessen mir einen auspuff selbst zu bauen und den eintragen zu lassen.
achja, und natürlich immer dran denken: falls ihr etwas am fahrzeug verändert und oder umbaut, dass es nicht mehr stvzo-konform ist, dann müsst ihr bei einem unfall damit rechnen, dass ihr mindestens eine teilschuld einstecken müsst und alles selbst trägt, da der versicherungsschutz erlischt. also liebe pug-gemeinde. immer schön legal durch die gegend fahren.
