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Rechtsfrage: PKW vs. Baustellenfahrzeug

Verfasst: Do 18.12.08 19:16
von XenonShock
Weis jemand wie das Rechtlich ist wenn man ein Unfall mit einem Baustellenfahrzeug hat ?

Meine Mutterist Heute mit Ihrem 106 auf dem weg zum Stall an einer Baustelle vorbeigefahren wo ein Radlader stand. Als Sie vorbeigefahren ist fuhr dieser Rückwärts und beschädigte am 106 die Heckstoßstange. Was meint Ihr dazu?

Ich werde morgen zuerst die Firma aufsuchen und den Chef ansprechen. Da schon die Arbeiter vor Ort nicht freundlich waren erhoffe ich mir davon nichts. Dann wäre nächster Schritt Polizei und Bürgermeister.

Re: Rechtsfrage: PKW vs. Baustellenfahrzeug

Verfasst: Do 18.12.08 19:19
von Shingalana
Soll man nicht immer gleich sofort die Polizei rufen bei nem Unfall :?:
Auch bei "kleinen schäden".
Und wenn die sagen wegen sowas kleinem kommen die net ist das falsch, die müssen kommen.

Oder :?: :nixkapier:

Re: Rechtsfrage: PKW vs. Baustellenfahrzeug

Verfasst: Do 18.12.08 19:23
von XenonShock
Seh ich auch so aber weist ja wie Frauen sind.

Re: Rechtsfrage: PKW vs. Baustellenfahrzeug

Verfasst: Do 18.12.08 19:30
von Gentsai
Ansonsten sind die Firmen auch ganz normal versichert.

Mit hat mal ein LKW von einem Gartenbaubetrieb die Heckscheibe kaputtgemacht und der Schaden wurde ohne Probleme bezahlt.

Und wenn die Schuldfrage geklärt ist und keiner verletzt wurde, muss die Polizei soweit ich weiss nicht kommen, aber die Aussage ist ohne Gewähr ;)

Re: Rechtsfrage: PKW vs. Baustellenfahrzeug

Verfasst: Do 18.12.08 19:44
von Aludrin
Die polizei MUSS nie kommen. Diese nimmt nur die Sachlage auf um später eine Grundlage bieten zu können. Nicht dass später die eine Partei sagt, dass das alles ganz anders gewesen sei usw. Außerdem stellt die Polizei bei Unfällen, die durch Verkehrsdelikte wie Nichteinhaltung des Mindestabstandes verursacht wurden noch eine Rechnung aus ^^

Re: Rechtsfrage: PKW vs. Baustellenfahrzeug

Verfasst: Fr 19.12.08 11:16
von pOtH
stvo von D
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
§ 10 Einfahren und Anfahren
1Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. 2Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. 3Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
§ 49 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über

9. das Abbiegen, Wenden oder Rückwärtsfahren nach § 9 Abs. 1, 2 Satz 1, 4 oder 5, Abs. 3 bis 5,
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/index.html

Das Rückwärtsfahren ist ein äußerst gefährlicher Fahrvorgang, bei dem allein dem Rückwärtsfahrenden die Pflicht auferlegt wird, alles zu vermeiden, was andere Verkehrsteilnehmer oder Sachen zu gefährden oder gar zu schädigen.

Gegen den Rückwärtsfahrenden spricht stets der Anscheinsbeweis dahingehend, dass er allein einen Unfall verschuldet hat.

Kann der Rückwärtsfahrende den Raum hinter seinem Fahrzeug nicht vollständig überblicken, muss er sich eines Einweisers bedienen. Blindes - auch vorsichtiges - Rückwärtsfahren ist grob verkehrswidrig.
u.
Kommt es beim Rückwärtsfahren zu einem Unfall, so haftet in aller Regel der Rückwärtsfahrende allein für sämtlichen Schaden. In diesem Zusammenhang ist z.B. auf die Entscheidung des OLG Nürnberg DAR 1991,149 f. (Urt. v. 15.12.1989 - 6 U 2012/89) zu verweisen:
"Das Zurücksetzen eines Kraftfahrzeugs stellt einen so gefährlichen Verkehrsvorgang dar, daß der Fahrer alle zur Vermeidung schädlicher Folgen erforderlichen Maßnahmen treffen muß. Dazu gehört, daß er nur den überblickbaren und mit Gewißheit freien Raum rückwärts befährt (BGH VRS 31, 440). Der Fahrer hat sich daher, bevor er mit der Rückwärtsbewegung beginnt, davon zu überzeugen, daß auch solche Teile des Weges, den er rückwärts befahren will, von Hindernissen frei sind, die er im Rückspiegel oder durch Zurückschauen nicht zu übersehen vermag (sog. toter Winkel - OLG Hamm VersR 78, 749). Kann sich der Fahrer nicht selbst davon überzeugen, daß der Raum hinter seinem Fahrzeug mit Gewißheit frei ist und für die gesamte Zeit der Rückwärtsfahrt frei bleiben wird, so hat er sich einweisen zu lassen. Diese Rechtspflicht besteht an allen Orten, an denen sich Menschen aufhalten oder auch nur der Möglichkeit eines Hinzukommens von Menschen zu rechnen ist (OLG Celle VRS 50, 194). Diese Grundsätze gelten für alle Kraftfahrzeuge, nicht nur für Lastkraftwagen."
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Rueckwaerts.htm

Re: Rechtsfrage: PKW vs. Baustellenfahrzeug

Verfasst: Fr 19.12.08 11:53
von p-skilled
der lkw fahrer koennte aber, um seine schuld (teilweise) zu mildern, auch behaupten, dass meine mutter mit brachialem tempo in die strasse eingebogen sei.

oder er behauptet, dass deine mutter einfach nicht genuegend sicherheitsabstand zu dem lader eingehalten hat waehrend des ueberholvorgangs.


aber ich wuerd hier jetzt sagen:
(am besten waere es natuerlich gewesen, wenn deine mutter bilder direkt nach dem unfall von den schaeden, den standpunkten der fahrzeuge etc... gemacht haette)

die versicherung der lkw- firma bzw falls es eigene firmen- lkws sind, muss die versicherung der firma dafuer haften. das sind ja kleinschaeden. und keine gravierenden
pkw schaeden. falls sie dennoch stress machen sollten, was ich allerdings nicht befuerchte, solltest du deinen (hoffentl. vorhanden) rechtsschutz (zb von adac oder im
schutzbrief enthalten) nutzen. hat mir schon oft nuetzliche dienste geleistet. und es rechnet sich wirklich.

halt uns aufm laufenden.

Re: Rechtsfrage: PKW vs. Baustellenfahrzeug

Verfasst: Fr 19.12.08 13:12
von pOtH
da im eingangspost die rede von baustellenfahrzeug/radlader die rede ist - würde ich davon ausgehen das es über die betriebshaftpflicht des unternehmers abgedeckt ist.
deshalb einfach bei dem bauunternehmen nach der betriebshaftpflicht fragen, die daten geben lassen u. den schaden melden b.z.w das weitere vorgehen abklären.
wie aus meinen zitaten hervorgeht, würde ich von einer vollen schuld des radladerfahrers ausgehen.

ps.: wäre der unfallgegner mit einem kfz unterwegs gewesen so hätte man sogar anwaltskosten geltend machen können - wie es bei baumaschinen aussieht weiß ich nicht, deshalb einfach nur mal bei der eigenen kfz-versicherung anfragen die müssten eig. auskunft geben können.

Re: Rechtsfrage: PKW vs. Baustellenfahrzeug

Verfasst: Fr 19.12.08 14:29
von XenonShock
Es war so ein mini Bagger mit Ketten. Hab mir heute die Frimen Daten besorgt. Aber niemenad erreichbar dort obwohl die erst ab 22.12. zu haben sollen. Und bis 12.01 haben die zu toll dann heist es warum warten Sie solange.

Schätze mal de rSchaden liegt über 1000€ am 106.

Re: Rechtsfrage: PKW vs. Baustellenfahrzeug

Verfasst: Fr 19.12.08 18:33
von vulkanus
Blindes - auch vorsichtiges - Rückwärtsfahren ist grob verkehrswidrig.
So gesehen müsste bei sämtlichen Kleintransportern der Rückwärtsgang entfernt werden...

Unsere Firma war heute auch nicht erreichbar, obwohl wir erst ab 24.12. Urlaub haben. Sauerei? Naja - bei uns war alles auf der Strasse, weils den Leuten vor Weihnachten den Vogel raushaut. Kannst ja ne Mail schreiben, die werden bei uns selbst in Urlaubszeiten alle paar Tage bearbeitet. Vielleicht gibts bei denen ja ähnlich motivierte Leute...