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Kurzarbeitergeld zurück zahlen?

Verfasst: Sa 13.02.10 19:33
von Pug_87
Hi Peugeot Kollegen,

und zwar ist bei uns das Gerücht aufgetaucht, dass man das ganze Geld das man bekommen hat, wieder beim Lohnsteuerausgleich zurück zahlen muss.

Stimmt das?

Habe schon viele verschiedene Meinungen gehört aber keiner konnte mir die Frage konkret beantworten.

Weiß von euch jemand was genaueres dazu?

Google spuckt irgendwie auch nix richtiges aus.

Re: Kurzarbeitergeld zurück zahlen?

Verfasst: So 14.02.10 10:46
von InformatiX
moin,

nein...du musst das kug ned zurückzahlen.
allerdings gabs das geld steuerfrei vom amt, was heisst, dass du diese bezüge über den lohnsteuerjahresausgleich nachversteuern musst.

ich zitiere mal aus dem Merkblatt 8 b - Kurzarbeitergeld Arbeitnehmer - Sonderauflage 2009


3.3 Steuerliche Behandlung
Das Kug ist steuerfrei. Es wird jedoch bei der Ermittlung
des Steuersatzes berücksichtigt, dem Ihr übriges steuerpflichtiges
Einkommen unterliegt (sog. Progressionsvorbehalt).
Geben Sie bitte deshalb das Kug in Ihrer Einkommensteuererklärung
an. Sofern Sie nicht bereits aus anderen
Gründen zur Einkommensteuer veranlagt werden, sind
Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung jedenfalls
dann verpflichtet, wenn das Kug, ggf. zusammen mit anderen
dem Progressions vorbehalt unterliegenden Leistungen,
die Sie oder Ihr nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte
im selben Kalenderjahr erhalten haben, 410 € übersteigt.

was das in zahlen ausmacht? am besten mitm guten steuerprogramm mal durchrechnen.

grüße
steffen