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naja, sorry...schissche hat geschrieben: Nun mal die Frage an EUCH ^^ was soll ich denn jetzt tun???
Hallo,PSADriver82 hat geschrieben:Bei den Laser ESDs ist normalerweise auch nur eine Karte aus Karton dabei wo draufsteht das der ESD eine ABE besitzt, diese aber nicht vom Kunden zur Einsicht angefordert werden kann und deshalb die Karte immer mitzuführen ist!
Ja, steht auf dem Zettel, bei mir steht auch drauf "ist mitzführen". Jedoch gillt der Zettel nur dann wenn die E-Nummer auch mit der Nummer auf dem Bauteil übereinstimmt, was im besagten Fall nicht ist, da der Schalldämpfer keine Kennzeichnung hat. Bei mir steht auch E2xxxirgendwas auf dem Dämpfer, der Tüvvi vergleicht das mit dem Zettel(n) und ob das Fahrzeug darin gelistet ist, dann ist alles ok.PSADriver82 hat geschrieben:Die ABE bzw. Prüfnummer steht auch dabei daher kann der TÜV die Daten normalerweise auch einsehen, nur der Halter selbst kann diese Bescheinigung halt nicht einfordern!