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HU und AU abgelaufen - Strafe?

Verfasst: Fr 29.01.10 17:46
von -Chris-
Hallo, bei meinem Transporter ist die HU und die AU abgelaufen, da ich ihn im Moment nicht benötige wollte ich die Untersuchungen noch etwas hinaus schieben..

Kann ich dann ein Bußgeld oder sowas bekommen, wenn der Wagen nur steht und nicht bewegt wird?

Dass die Plakette dann nicht mehr volle 2 Jahre gilt wenn ich die Untersuchungen später mache weiß ich :)

Re: HU und AU abgelaufen - Strafe?

Verfasst: Fr 29.01.10 17:57
von Strange
Moin -Chris-

Wenn Dein Transporter auf Privatgelände steht, ist das alles kein Ding. Da kann AU und HU abgelaufen sein.

Wenn das Fahrzeug auf öffentlicher Verkehrsfläche steht, sprich an bzw. auf der Straße, muss er HU und AU haben, sonst riskierst Du bei einer Kontrolle sowohl eine Mängelanzeige, als auch ggf. noch ein Verwarngeld.
Hierbei spielt es ja keine Rolle, ob Du ihn in der nächsten Zeit bewegst, oder nicht. Die Ordnungsbehörde weiß das ja nicht und muss davon ausgehen, dass der Wagen am Straßenverkehr teilnimmt.

Du kannst natürlich glück haben und Eure Ordnungsbehörde schaut auf sowas nicht sehr genau bzw. ist gar nicht großartig in der Gegend. Aber das ist wie gesagt schon ein Wagnis - es soll nämlich auch ganz liebe Nachbarn geben, die einen dann beim Ordnungsamt anschwärzt. :floet:

:zwinker:

GRuß, Jan

Re: HU und AU abgelaufen - Strafe?

Verfasst: Fr 29.01.10 18:14
von obelix
Strange hat geschrieben:Moin -Chris-

Wenn Dein Transporter auf Privatgelände steht, ist das alles kein Ding. Da kann AU und HU abgelaufen sein.
da hab ich aber schon ganz anderes gelesen.-)
da gibt es irgendwo ein forum, in dem sich hauptsächlich polizisten austauschen, und da habe ich mal nen fred dazu gelesen.
da war einer, der hat sogar einem angedroht, dass er ihn anzeigt, weil sein motorrad (steht zerlegt in der garage, allerdings NICHT abgemeldet) die hu um 12(?) monate abgelaufen ist.
ein anderer hat ganz stolz berichtet, das er auch fahrzeugen, die irgendwo auf privatgelände stehen (also z.b. offen zugängliche und sichtbare stellplätze am haus) grundsätzlich bei solchen "verbrechen" ne anzeige schreibt.
da hab ich auch bloss gedacht - hoffentlich kommt der mal als kunde zu mir:-)))

gruss

obelix

Re: HU und AU abgelaufen - Strafe?

Verfasst: Fr 29.01.10 18:20
von Strange
Nachtrag:

Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog:

http://www.kba.de/cln_007/nn_190298/DE/ ... 09_pdf.pdf

TB 329101 ff :floet:

Aber natürlich nur, wenn sich einer die Mühe macht, bei Euch in der Gegend zu kontrollieren (was besonders in der Großstadt vorkommt). :cool:

Gruß, Jan

Re: HU und AU abgelaufen - Strafe?

Verfasst: Fr 29.01.10 18:21
von obelix

Re: HU und AU abgelaufen - Strafe?

Verfasst: Fr 29.01.10 18:27
von Strange
Ok, sehr interessant.
Naja, trotz allem kann man sicherlich sagen, dass , wenn ein Fahrzeug auf Privatgelände abgestellt ist und nicht direkt zur Straße hin steht, dass da die Wahrscheinlichkeit doch eher gering ist, dass eine Anzeige kommt. Denn es wird ja weder in der Zulassungsstelle oder so hinterlegt, ob das Fahzeug X jetzt TÜV hat, oder nicht.

Gruß, Jan

Re: HU und AU abgelaufen - Strafe?

Verfasst: Fr 29.01.10 18:39
von obelix
[quote="obelix"]nachtrag2:

http://www.copzone.de/phpbbforum/viewto ... =7&t=44540
der ezechiel ist echt der brüller:-)
hauptsache die paragraphen passen und wenn ned wirds scho passend gemacht, vieleicht gibbet ja nen präzedenzfall...
das sind beamte, wie man sie sich wünscht.

obelix

Re: HU und AU abgelaufen - Strafe?

Verfasst: Fr 29.01.10 18:40
von pOtH
Es ist unerheblich ob das Fahrzeug noch bewegt wird od. nicht, od. sich auf befriedetem Besitz befindet. Sofern das Fahrzeug angemeldet u. versichert ist, muss man die HU (AU ist nicht mehr nötig da sie nun teil der HU ist!) regelmäßig machen.

Bei fragen einfach mal die Frage bei http://www.recht.de od. 123recht.de einstellen - da wirst du eine fachkundige Antwort erhalten!

Re: HU und AU abgelaufen - Strafe?

Verfasst: Fr 29.01.10 18:42
von -Chris-
okay, danke für eure Antworten. Dann werd ich den Transporter wohl doch mal in nächster Zeit beim Tüv vorstellen :)

Mfg Chris

Re: HU und AU abgelaufen - Strafe?

Verfasst: Fr 29.01.10 19:21
von CaliforniaPug
Das kommt auf die Situation an.

Strenggenommen stimmt das zwar, dass HU überziehen eine Ordnungswidrigkeit ist, wenn der Karren noch angemeldet ist, auch wenn das Fahrzeug auf befriedetem Besitz steht.

Problem ist nur folgendes: Man stelle sich vor, man hat das Ding auf dem Hof stehen, ein paar Meter von der Straße weg. Jetzt kommt so ein Zivilversager wie ezechiel her, latscht auf deinen Hof, überprüft das, schreibt ne Anzeige, usw.
Gut, gibt ne Ordnungswidrigkeit für dich, aber eine blitzsaubere Anzeige gegen ihn, weil er auf deinem Gelände mal GARNICHTS verloren hat. Man könnte sogar Argumentieren, dass die Beweissicherung rechtswidrig war und so garnicht zu verwerten wäre (obwohl wir das Prinzip "Früchte des vergifteten Baumes" nicht gänzlich durchführen). Der wird sich schwer überlegen, ob er dir ans Bein pinkelt und dafür ne Anzeige wegen einer Straftat kassiert.

Du könntest die Kennzeichen z.B. mit einer Plane abdecken (also das ganze Auto). Dann wäre es quasi bewiesen, dass er sich unbefugt Zutritt zu deinem befriedeten Besitz (und wenn ich mich richtig entsinne gilt die Garage sogar als Teil der Wohnung) verschafft hat.