Seite 1 von 2

Eintragung von Teilen eines anderen Autos

Verfasst: Di 04.11.08 15:27
von DukeCastino
muss man das eintragen lassen? ich denke schon nur wollen mir welche erzählen das man ein originales Bauteil eines anderen Auto nicht eintragen muss.

Bild


nicht das ich vor hab das eintragen zu lassen weil es eher nur so aus Spaß gemacht ist. Was können mir die Bullen aufhalsen? Schraubendreher ist jedenfalls jetzt immer mit dabei :P

Wie findet ihr mein Opel A6 ? *g*

Re: Eintragung von Teilen eines anderen Autos

Verfasst: Di 04.11.08 16:55
von Gentsai
Du könntest wegen den "scharfen" Kanten jemanden verletzen, ausserdem könnten die Schrauben im Blech wegen akutem Rostbefall sofort vom Corsa rausfallen und der Grill könnte auf andere Autos prallen :D

Aber eintragen ist nötig und fast unmöglich.

Re: Eintragung von Teilen eines anderen Autos

Verfasst: Di 04.11.08 21:00
von obelix
DukeCastino hat geschrieben:...wollen mir welche erzählen das man ein originales Bauteil eines anderen Auto nicht eintragen muss.
hmm...

ich hätte da noch nen v6 aus'm citroen zu stehen - ist ja original -muss man also ned eintragen im 205...
beantwortet das deine frage so ein bisschen?

alles was irgendwie aussen dran ist oder unter der haube oder sonstwie ned bloss zur verzierung der fensterkurbekl gedacht ist und nicht ab werk verbaut wurde (also nicht durch die fahrzeug-abe abgedeckt ist) bdarf einer begutachtung.
ausnahme: z.b. leuchten mit prüfzeichen (aber natürlich keine xenon brenner im 205 ohne den dazu gehörigen schnickschnack)

gruss

obelix

Re: Eintragung von Teilen eines anderen Autos

Verfasst: Mi 05.11.08 12:33
von DukeCastino
und was könnte passieren? strafe etc

Re: Eintragung von Teilen eines anderen Autos

Verfasst: Mi 05.11.08 12:34
von Stoppi
Ganz PAUSCHAL für ALLE Fremd-Teile gilt die Eintragsfreiheit nicht!

Originale Bauteile werden ja immer AN und ZUSAMMEN MIT dem jeweiligen Fahrzeug geprüft, für das sie bestimmt sind.
Wo und wie hier die gesetzlichen Grenzen gesetzt sind, kann ich Dir aber (auch) nicht genau sagen.

Hier mal zwei Beispiele aus meiner eigenen Erfahrung:
1. Die Frontschürzen-Lippe vom RENAULT LAGUNA, welche ich mal an meinem 206 montiert hatte, wurde vom TÜV eingetragen.
Begründung für die Eintragung: Veränderung der Fahrzeugabmessungen im Frontbereich. Die an der Lippe angebrachten Prüfzeichen reichten aber für eine problemlose TÜV-Abnahme aus.

2. Die ORIGINALEN TAGFAHRLEUCHTEN vom AUDI S6, welche ich in die spezielle Front eingebaut hatte, mussten NICHT vom TÜV abgenommen werden.
Begründung: Vorhandene Prüfzeichen und STVO-konforme Anbringung (ähnlich dem Original-Fahrzeug)

Bei Dir gilt in jedem Fall das, was ich unter Punkt 1 geschrieben habe.
Beim entspr. Audi-Modell ist dieser Grill doch auch komplett BÜNDIG mit der Frontschürze montiert, oder!?
Speziell das Thema FUSSGÄNGERSCHUTZ spielt bei Deinem "Umbau" noch eine sehr grosse Rolle - und verhindert wohl jegliche Zulassung. :zeig:

Re: Eintragung von Teilen eines anderen Autos

Verfasst: Mi 05.11.08 13:26
von Bennel
DukeCastino hat geschrieben:und was könnte passieren? strafe etc
Ganze einfach..
Keine Eintragung == kein Versicherungsschutz!!!
Die Betriebserlaubnis für die Karosse entfällt und wenn du dann nen Unfall baust kannst du dir ja selber ein Bild machen was auf die zukommt.

Wie Stoppi schon sagte. Fussgängerschutz.?! Wenn du nochn Unfall mit Personenschaden hast dann wirst du dein Lebenlang noch zahlen dürfen ;)

Also sein lassen =)

Gruß BennY

Re: Eintragung von Teilen eines anderen Autos

Verfasst: Mi 05.11.08 15:12
von Phil206RC
wie kommt man nur auf so ne idee?! hast du überhaupt keinen geschmacks-sinn?!? :D

wennschon steh zu der opel-krücke...die kiste kann man auch mit dem audi-grill nicht mit nem audi verwechseln :D ...dass das üüüüüebrhaupt gar nicht zusammenpasst lass ich jetzt mal aussen vor...

kenn mich bei euch zwar nicht so aus, aber ich würd sagen SO kannst das vergessen...wie schon erwähnt wurde...fussgängerschutz ;)

Re: Eintragung von Teilen eines anderen Autos

Verfasst: Mi 05.11.08 23:07
von DukeCastino
hatte ich halt rumliegen und wollte halt bissl ugly tuning machen :P

Re: Eintragung von Teilen eines anderen Autos

Verfasst: Do 06.11.08 08:34
von Twisty
....bloß gut, daß Du das keinem Peugot angetan hast... :gruebel:


greetz

Re: Eintragung von Teilen eines anderen Autos

Verfasst: Fr 07.11.08 16:30
von CaliforniaPug
Bennel hat geschrieben:
DukeCastino hat geschrieben:und was könnte passieren? strafe etc
Ganze einfach..
Keine Eintragung == kein Versicherungsschutz!!!
Die Betriebserlaubnis für die Karosse entfällt und wenn du dann nen Unfall baust kannst du dir ja selber ein Bild machen was auf die zukommt.

Wie Stoppi schon sagte. Fussgängerschutz.?! Wenn du nochn Unfall mit Personenschaden hast dann wirst du dein Lebenlang noch zahlen dürfen ;)

Also sein lassen =)

Gruß BennY
nicht ganz: falls DU nachweisen kannst, dass das Teil durch das die Betriebserlaubnis erloschen ist in keiner Weise zum Unfallher- und -ausgang beigetragen hat kann es sein, dass die Versicherung das trotzdem regulieren muss. Der Präzedenzfall dafür (habe leider das Aktenzeichen nicht parat) war eine nicht zulässige Beleuchtung hinten bei einem Auffahrunfall an der Ampel (der Unfallverursacher hatte geschwärzte Rücklichter). Die Versicherung verweigerte zuerst die Regulierung des Schadens, bis der Fall vor Gericht ging. Die Urteilsbegründung war, dass die nicht zulässigen Rückleuchten des auffahrenden Fahrzeuges in keinerlei Zusammenhang mit dem Unfall standen (ergo: wenn der Unfall trotz korrekter Teile zu 100% genauso abgelaufen wäre). Allerdings würde ich es nicht drauf ankommen lassen, weil man das wohl immer Einklagen muss - strafrechtliche Aspekte sind hiervon jedoch nicht betroffen!