
nicht das ich vor hab das eintragen zu lassen weil es eher nur so aus Spaß gemacht ist. Was können mir die Bullen aufhalsen? Schraubendreher ist jedenfalls jetzt immer mit dabei

Wie findet ihr mein Opel A6 ? *g*
hmm...DukeCastino hat geschrieben:...wollen mir welche erzählen das man ein originales Bauteil eines anderen Auto nicht eintragen muss.
Ganze einfach..DukeCastino hat geschrieben:und was könnte passieren? strafe etc
nicht ganz: falls DU nachweisen kannst, dass das Teil durch das die Betriebserlaubnis erloschen ist in keiner Weise zum Unfallher- und -ausgang beigetragen hat kann es sein, dass die Versicherung das trotzdem regulieren muss. Der Präzedenzfall dafür (habe leider das Aktenzeichen nicht parat) war eine nicht zulässige Beleuchtung hinten bei einem Auffahrunfall an der Ampel (der Unfallverursacher hatte geschwärzte Rücklichter). Die Versicherung verweigerte zuerst die Regulierung des Schadens, bis der Fall vor Gericht ging. Die Urteilsbegründung war, dass die nicht zulässigen Rückleuchten des auffahrenden Fahrzeuges in keinerlei Zusammenhang mit dem Unfall standen (ergo: wenn der Unfall trotz korrekter Teile zu 100% genauso abgelaufen wäre). Allerdings würde ich es nicht drauf ankommen lassen, weil man das wohl immer Einklagen muss - strafrechtliche Aspekte sind hiervon jedoch nicht betroffen!Bennel hat geschrieben:Ganze einfach..DukeCastino hat geschrieben:und was könnte passieren? strafe etc
Keine Eintragung == kein Versicherungsschutz!!!
Die Betriebserlaubnis für die Karosse entfällt und wenn du dann nen Unfall baust kannst du dir ja selber ein Bild machen was auf die zukommt.
Wie Stoppi schon sagte. Fussgängerschutz.?! Wenn du nochn Unfall mit Personenschaden hast dann wirst du dein Lebenlang noch zahlen dürfen
Also sein lassen =)
Gruß BennY