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stvo hat geschrieben:§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
Damit ist denke ich mal das RFG aufgehoben.Wenn Sie sich mit Ihrem Fahrzeug bei Beginn der durchgezogenen Linie bereits auf dem linken Fahrstreifen befinden, dann müssen Sie auf diesem Streifen bleiben. Dabei dürfen Sie natürlich Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen überholen - wenn das nicht durch ein explizites Überholverbot verboten ist.
Befinden Sie sich allerdings auf dem rechten Fahrstreifen, dann müssen Sie ebenfalls dort bleiben und KÖNNEN nicht überholen - da Sie dazu die durchgezogene Linie überqueren müssten. Evtl. wäre das Überholen eines einspurigen Fahrzeuges möglich, wenn die Breite der rechten Fahrspur einen ausreichenden Sicherheitsabstand zulässt. Das wäre dann nicht verboten.
Nene, das mit dem Stadtgebiet hat hier andere Auswüchsemadmat hat geschrieben:Gehört die Brücke noch zum Stadtgebiet?
Dann ist das RFG nicht in Kraft?
Soweit ich das jetzt verstanden habe: ja.Gilt das auch für variable Spuren?
Nein, hier gehen natürlich Verkehrszeichen den Allgemeinen Reglen vor. Denn auch eine durchgezogenen Linie auf der Fahrbahn (hier Fahrstreifenbegrenzung) ist ein Verkehrszeichen. Du darfst also nicht mehr rüber fahren.Timon hat geschrieben: Nun das Problem. Muss ich wegen dem Rechtsvergebot wieder rüber oder darf ich nicht, weil die Linie durchgezogen ist? Oder hebt die Spuranzeige die Linie auf, weil die Fahrspuren dynamisch verteilt werden? Und ich dürfte auch von der rechten auf die linke Spur wechseln?
Danke und Gruß
Frank
Du darfst die Linie nicht überqueren. D.h. weder nach Links rüber von rechts, noch nach rechts rüber von links. Zum Thema überholen. Denke ich hier unproblematisch. Durch die Fahrspurentrennung (wenn wirklich so dann doof) ist es kein überholen, da unterschiedliche Fahrspuren.Timon hat geschrieben:Moin,
da die Brückenbauer es jetzt endlich geschafft haben, die Rügenbrücke komplett fertigzustellen, haben wir auch alle drei Spuren zu Verfügung. Und da kam heute gleich ein Problem auf mich zu. Für meine Richtung waren zwei Spuren freigegeben. Zuerst war zwischen den beiden Spuren eine Doppellinie, ok, darf man nicht drüber. Dann wurde die rechte Linie gestrichelt, die PKW's rechts durften also in die linke Spur wechseln. Später war nur noch eine durchgezogene Linie.
Nun das Problem. Muss ich wegen dem Rechtsvergebot wieder rüber oder darf ich nicht, weil die Linie durchgezogen ist? Oder hebt die Spuranzeige die Linie auf, weil die Fahrspuren dynamisch verteilt werden? Und ich dürfte auch von der rechten auf die linke Spur wechseln?
Danke und Gruß
Frank
Beides. Zum Einen "sagt" mir mein Fahrstil, dass ich rechts fahren sollte, wenn Platz ist und andererseits kann man ja auch mal in die Situation kommen, dass auf der rechten/linken Spur kein Weiterkommen ist und man die Spur dann nicht wechseln darf. Also vor der Brücke schon entscheiden muss, ob man links oder rechts rüber will. Es geht mir hier nur ums Prinzip, die Brücke ist nicht sooo lang, dass man einen zeitlichen Verlust hätte.BigAl hat geschrieben:Dein eigentliches Prob hab ich jetzt nicht ganz verstanden. Geht es dir nur darum rechts fahren zu können oder um's überholen?
Die Brücke ist schickLars-Eric hat geschrieben:haben sie die grotten-hässliche brücke endlich fertig![]()
Yepp, mit den alten Öffnungszeiten. Ich habe gehört, dass man die für Wartungszwecke sperren will, aber prinzipiell bleibt sie offen.Lars-Eric hat geschrieben: aber sag ma is die alte brücke auch noch in betrieb?
oder gar nimmer?