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Darf der Händler das?

Verfasst: Do 16.09.10 05:21
von Schoeneberg30
Bei einem Ortsansäßgem Autoteilehändler wird ein Satz Bremsscheiben und Beläge für vorn und hinten gekauft (Ford). Später stellt sich raus, dass die Vorderachse noch im guten Zustand ist und die hinteren Bremsbeläge nicht passen. Es wird also alles bis auf die hinteren Scheiben zurückgegeben. Insgesamt hat alles mit Kundenkartenrabatt 103 Euro gekostet, nun will der Händler bei der Rückgabe 23 Euro "Einlagerungsgebühr" einbehalten, darf es das, weil er die Teile bestellen musste und nicht im Lager parat hatte? Was sollte man tun?

Re: Darf der Händler das?

Verfasst: Do 16.09.10 09:47
von obelix
Schoeneberg30 hat geschrieben:Bei einem Ortsansäßgem Autoteilehändler wird ein Satz Bremsscheiben und Beläge für vorn und hinten gekauft (Ford). Später stellt sich raus, dass die Vorderachse noch im guten Zustand ist und die hinteren Bremsbeläge nicht passen. Es wird also alles bis auf die hinteren Scheiben zurückgegeben. Insgesamt hat alles mit Kundenkartenrabatt 103 Euro gekostet, nun will der Händler bei der Rückgabe 23 Euro "Einlagerungsgebühr" einbehalten, darf es das, weil er die Teile bestellen musste und nicht im Lager parat hatte? Was sollte man tun?
jein:-)

zuerst mal - hat der händler die teile rausgesucht? wenn ja, muss er die beläge, die nicht passen zurücknehmen, ist ja sein fehler.
die teile für vorne muss er nicht zurücknehmen, wenn du ned vorher schaust, ob die alten noch gut sind ist das dein eigenes problem. dann kann er da schon ne gebühr verlangen. wie hoch die sein darf ist soweit ich weiss nicht geregelt. gängig sind bis zu 15% warenwert.

da würd ich nochmal mit dem sprechen, eine gebühr ist ja einzusehen, es sollte aber auch im rahmen bleiben.

gruss

obelix

Re: Darf der Händler das?

Verfasst: Do 16.09.10 15:20
von XenonShock
greift da nicht auch das Wiederrufsrecht von 14 Tagen ? Ich kenn solche gebühren nur bei Sonderbestellungen.

Re: Darf der Händler das?

Verfasst: Do 16.09.10 15:56
von obelix
XenonShock hat geschrieben:greift da nicht auch das Wiederrufsrecht von 14 Tagen ? Ich kenn solche gebühren nur bei Sonderbestellungen.
kann es sein, dass du da das fernabsatzgesetz mit einem ladengeschäft verwechselst??? wenn du beim bäcker 5 brötchen kaufst und dir nach 3 tagen einfällt, dass du ja auf diät bist - was glaubst du erzählt dir der bäcker, wenn du 2 brötchen wieder zurückbringst... vor allem, wenn der bäcker die brötchen auf deinen wunsch hin gebacken hat:-)

so ein fehlkauf ist ausschliesslich dein eigenes problem. es ist weder ne rückgabe wegen nem mangel noch wegen fehllieferung möglich. das widerrufsrecht bezieht sich auf haustür- und fernabsatzgeschäfte. nicht auf deals an der ladentheke.

gruss

obelix

Re: Darf der Händler das?

Verfasst: So 19.09.10 22:38
von XenonShock
Naja Lebensmittel sind jawieder was anderes.

Aber z.B Peugeot da kann man teile Kaufen und ohne Probleme Umtauschen. Außer Elektro zeug und Sonderbestellungen nur gegen gebühr. Und so kenne ich da sbisher von allen Händlern und Co bei denen wir usnere teile hollen.

Re: Darf der Händler das?

Verfasst: Mo 20.09.10 13:53
von Timon
Moin,

wenn du die Teile im Laden kaufst und der Händler nimmt sie bei Nichtgefallen zurück, dann ist es eine reine Kulanzleistung. Ein Anspruch darauf hast du nicht.

Viele Grüße
Frank

Re: Darf der Händler das?

Verfasst: Di 21.09.10 00:42
von Schoeneberg30
Ich bin also gezeichnet.

Re: Darf der Händler das?

Verfasst: Sa 02.10.10 01:25
von Schoeneberg30
Und wie sieht es aus, wenn die dort gekauften Spurstangenköpfe (Laden) nach 10 Monaten völlig verschlissen sind und so aussehen, als seien sie 10 Jahre alt und ein im Onlinehandel gekaufter Querlenker ebenfalls (Das Tragegelenk)? Das Tragegelenk habe ich jetzt wo anders neu gekauft und die SSK auch, weil der andere Händler wo ich die her hatte erst Montag wieder offen ist. Der Österreisische Pickerl Prüfer und der deutsche Peugeotmann konnten mir gar nicht glauben, dass die erst letztes Jahr gewechselt wurden...

Re: Darf der Händler das?

Verfasst: Mo 04.10.10 20:42
von BigAl
Sers,

naja, über das Thema Qualität brauchen wir glaub ich nicht reden. Das haben wir ja schon bei andere Threats drüber geredet

*fg*

Sorry. Aber jetzt hast du deine antwort im beszug auf billig & Qualität

Mfg Martin

Re: Darf der Händler das?

Verfasst: Di 05.10.10 00:41
von Schoeneberg30
Danke, aber NK ist meiner Meinung nach schon ein etablierter Hersteller und sollte dir auch ein Begriff sein. Ich hab mir jetzt 2 neue von Febi Bilstein gekauft, der andre Händler sagte, ich solle nach dem Einbau die alten hin bringen und die werden dann an die Firma einschicken und prüfen lassen obs ein Materialfehler ist und danach dann eventuell zurück erstatten. Waren ja nur 8 Euro pro Stück.