Rechtsfrage zur Bucht! (ebay)

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
Aron
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Re: Rechtsfrage zur Bucht! (ebay)

Beitrag von Aron » So 10.08.08 20:14

Moin Martin,

ich lese hier immer wieder Anwalt, aber eventuell hilft mal eine passende Mail an Ebay direkt, dort gibts auch eine extra Rechtsabteilung für Streitfälle, die werden dann sicherlich den Verkäufer zurechtweisen bzw anmahnen. Ich würde wie schon geschrieben alles speichern und Ausdrucken, zusätzlich sofort den Ebay Service kontaktieren.

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Re: Rechtsfrage zur Bucht! (ebay)

Beitrag von Vollgastauglich » So 10.08.08 20:31

hi aron ...

das ganze lief bereits so ab, dass der verkäufer über ebay versuchte, das geschäft als nicht vollzogen darzustellen, mit der begründung, es sei nicht gezahlt, bzw. wir hätten uns geeinigt, dass ich den artikel zurücksende... - ebay wurde dann per mail von mir über den sachverhalt aufgeklärt. antwort habe ich hier noch keine erhalten.

das mit dem anwalt hat sich scheinbar sowieso erübrigt - zumindest, wenn man der letzten mail des verkäufers glauben schenken darf!

der schriftverkehr ist selbstverständlich ausgedruckt und gespeichert ... falls da was kommen sollte ...

gruß martin
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Re: Rechtsfrage zur Bucht! (ebay)

Beitrag von ROOKIE » Mo 11.08.08 11:46

Was hat denn der Verkäufer für ne mail geschrieben??!! :?:
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Mr. Mitchell

Re: Rechtsfrage zur Bucht! (ebay)

Beitrag von Mr. Mitchell » Mo 11.08.08 12:27

ja super freut mich für dich :D hoffen wir das das Paket kommt

@ Dirk mag sein, ich sehs anders. Der Händler kann den Verlust auch abschreiben und hjat dadurch eff. im nachhinein keinen all zu großen schaden, und stellt seinen Kunden zufrieden. Insofern bleib ich bei meiner Meinung

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Re: Rechtsfrage zur Bucht! (ebay)

Beitrag von Vollgastauglich » Mo 11.08.08 17:26

@rookie:
inzwischen hat sich der verkäufer wieder gemeldet und mir recht gegeben und eine lieferung zugesagt - alles in einem sehr freundlcihen ton, ohne anwalt, ohne wüste drohungen...

ich melde mich, wenn eine lieferung eingetroffen ist - ich bin aber zuversichtlich!

es gab ja die frage nach moral ... da hätte ich vielleicht probleme, wenn ich gleich mal alle acht der teile gekauft hätte ..

und nochmal für die, die´s ignoriert, oder überlesen haben - wäre der verkäufer zunächst an mich per e-mail herangetreten, hätte die sachlage geschildert und um eine gewisse kulanz von mir gebeten, so wäre ich sicher zu einer lösung (z.b. 50/50 den schaden ausgleichen) bereit gewesen - allerdings der umstand, den artikel sofort - noch vor der ersten kommunikation mit mir - bei ebay als nicht bezahlt zu melden und dort einzusetzen, ich hätte mich bereit erklärt, von dem kauf zurückzutreten, oder die ware zurückzusenden, fand ich unpassend.

die erste e-mail des verkäufers an mich lautete auch nicht sinngemäss "ohje - wir haben einen fehler gemacht, würden sie einen schritt auf uns zugehen?", sondern "wir haben einen fehler gemacht, deshalb kriegen sie von uns jetzt nichts"

und bei solchen kleinigkeiten geh ich persönlich halt auch etwas obenraus und stell mich stur ... das ist auch ein, oder der grund, weshalb ich da keinerlei moralischen bedenken hatte, wie dirk das so schön formuliert hat...

auch im weiteren verlauf wäre mit mir noch eine kulante lösung möglich gewesen - ich denke, menschen die mich kennen werden mich auch so einschätzen - allerdings hat der verkäufer inzwischen ja wie beschrieben den eigenen fehler akzeptiert und sich bereit erklärt, die ware zu liefern.


so denn ... abwarten ..


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Re: Rechtsfrage zur Bucht! (ebay)

Beitrag von Vollgastauglich » Di 12.08.08 22:21

sooo ....

heute kam schon die lieferung!
samstag mittag gekauft - dienstag geliefert!

einwandfreie, fehlerlose originalverpackte neuware mit ordentlicher rechnung!

keinerlei beanstandungen!

jetzt bin ich noch auf die bewertung gespannt - aber die wird auch passen!



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Re: Rechtsfrage zur Bucht! (ebay)

Beitrag von ROOKIE » Mi 13.08.08 01:09

Wie ist die bewertung ausgeffallen ???

Ich hoffe du hast Ihm troz der unannehmlichkeiten eine Positive gegeben...

MFG Sascha :lach:
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Re: Rechtsfrage zur Bucht! (ebay)

Beitrag von Vollgastauglich » Mi 13.08.08 17:40

ich habe den verkäufer selbstverständlich positiv bewertet! der weitere ablauf war ja astrein, freundlich und schnell - die ware absolut einwandfrei und komplett ... und die einigung schnell herbeigeführt!

seine bewertung an mich war ein "herzlichen dank!" also auch nichts negatives...


gruß martin
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Re: Rechtsfrage zur Bucht! (ebay)

Beitrag von René206RC » Mi 13.08.08 18:44

Eindeutig zweideutig diese Bewertung^^ :zwinker:
Paradox ist, wenn sich einer im Handumdrehen den Fuss bricht.
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Re: Rechtsfrage zur Bucht! (ebay)

Beitrag von Vollgastauglich » Mi 13.08.08 20:47

jeppp... aber wenn du die umstände nicht kennst gehts eher richtung positiv!
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