CaliforniaPug hat geschrieben:Das kommt auf die Situation an.
Strenggenommen stimmt das zwar, dass HU überziehen eine Ordnungswidrigkeit ist, wenn der Karren noch angemeldet ist, auch wenn das Fahrzeug auf befriedetem Besitz steht.
Problem ist nur folgendes: Man stelle sich vor, man hat das Ding auf dem Hof stehen, ein paar Meter von der Straße weg. Jetzt kommt so ein Zivilversager wie ezechiel her, latscht auf deinen Hof, überprüft das, schreibt ne Anzeige, usw.
Gut, gibt ne Ordnungswidrigkeit für dich, aber eine blitzsaubere Anzeige gegen ihn, weil er auf deinem Gelände mal GARNICHTS verloren hat. Man könnte sogar Argumentieren, dass die Beweissicherung rechtswidrig war und so garnicht zu verwerten wäre (obwohl wir das Prinzip "Früchte des vergifteten Baumes" nicht gänzlich durchführen). Der wird sich schwer überlegen, ob er dir ans Bein pinkelt und dafür ne Anzeige wegen einer Straftat kassiert.
Du könntest die Kennzeichen z.B. mit einer Plane abdecken (also das ganze Auto). Dann wäre es quasi bewiesen, dass er sich unbefugt Zutritt zu deinem befriedeten Besitz (und wenn ich mich richtig entsinne gilt die Garage sogar als Teil der Wohnung) verschafft hat.
autsch...
zivilversager,,,
wenn der das liest hast ne soko vor der wohnungstüre:-)))
hat der ned in dem fred was zitiert, dass er sehr wohl auf denen grund dürfte?
gruss
obelix