HU und AU abgelaufen - Strafe?

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
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obelix
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Re: HU und AU abgelaufen - Strafe?

Beitrag von obelix » Fr 29.01.10 22:00

CaliforniaPug hat geschrieben:Das kommt auf die Situation an.

Strenggenommen stimmt das zwar, dass HU überziehen eine Ordnungswidrigkeit ist, wenn der Karren noch angemeldet ist, auch wenn das Fahrzeug auf befriedetem Besitz steht.

Problem ist nur folgendes: Man stelle sich vor, man hat das Ding auf dem Hof stehen, ein paar Meter von der Straße weg. Jetzt kommt so ein Zivilversager wie ezechiel her, latscht auf deinen Hof, überprüft das, schreibt ne Anzeige, usw.
Gut, gibt ne Ordnungswidrigkeit für dich, aber eine blitzsaubere Anzeige gegen ihn, weil er auf deinem Gelände mal GARNICHTS verloren hat. Man könnte sogar Argumentieren, dass die Beweissicherung rechtswidrig war und so garnicht zu verwerten wäre (obwohl wir das Prinzip "Früchte des vergifteten Baumes" nicht gänzlich durchführen). Der wird sich schwer überlegen, ob er dir ans Bein pinkelt und dafür ne Anzeige wegen einer Straftat kassiert.

Du könntest die Kennzeichen z.B. mit einer Plane abdecken (also das ganze Auto). Dann wäre es quasi bewiesen, dass er sich unbefugt Zutritt zu deinem befriedeten Besitz (und wenn ich mich richtig entsinne gilt die Garage sogar als Teil der Wohnung) verschafft hat.

autsch...
zivilversager,,,
wenn der das liest hast ne soko vor der wohnungstüre:-)))

hat der ned in dem fred was zitiert, dass er sehr wohl auf denen grund dürfte?

gruss

obelix
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Re: HU und AU abgelaufen - Strafe?

Beitrag von pOtH » Sa 30.01.10 12:58

CaliforniaPug hat geschrieben:Gut, gibt ne Ordnungswidrigkeit für dich, aber eine blitzsaubere Anzeige gegen ihn, weil er auf deinem Gelände mal GARNICHTS verloren hat. Man könnte sogar Argumentieren, dass die Beweissicherung rechtswidrig war und so garnicht zu verwerten wäre (obwohl wir das Prinzip "Früchte des vergifteten Baumes" nicht gänzlich durchführen). Der wird sich schwer überlegen, ob er dir ans Bein pinkelt und dafür ne Anzeige wegen einer Straftat kassiert.

Du könntest die Kennzeichen z.B. mit einer Plane abdecken (also das ganze Auto). Dann wäre es quasi bewiesen, dass er sich unbefugt Zutritt zu deinem befriedeten Besitz (und wenn ich mich richtig entsinne gilt die Garage sogar als Teil der Wohnung) verschafft hat.
Ein Hausfriedensbruch ist es erst dann wenn jemand die umfriedung überwindet (Zaun, Mauer, etc) od. sich, trotz Verbot (verlassen sie mein Grundstück) nicht entfernt - Siehe §123 StGB.
Desweiteren kann die Polizei die "Grundrechte" dahingehend einschränken das Artikel 13 des GG (u. andere!) außer Kraft gesetzt wird, Siehe §4 PolG.
Wenn man Glück hat, also nicht an den falschen Polizisten gerät, dann gibts ein paar warme Worte u. man bekommt "empfohlen" die HU nachzuholen.

Spätestens wenn die Ordnungshüter den Auftrag zur zwangsweisen stilllegung erhalten, werden sie das Grundstück betreten dürfen - was aber, aufgrund des zwangsweisen stilllegung, teuer wird!

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Re: HU und AU abgelaufen - Strafe?

Beitrag von CaliforniaPug » So 31.01.10 19:55

pOtH hat geschrieben:Ein Hausfriedensbruch ist es erst dann wenn jemand die umfriedung überwindet (Zaun, Mauer, etc) od. sich, trotz Verbot (verlassen sie mein Grundstück) nicht entfernt - Siehe §123 StGB.
Desweiteren kann die Polizei die "Grundrechte" dahingehend einschränken das Artikel 13 des GG (u. andere!) außer Kraft gesetzt wird, Siehe §4 PolG.
Wenn man Glück hat, also nicht an den falschen Polizisten gerät, dann gibts ein paar warme Worte u. man bekommt "empfohlen" die HU nachzuholen.

Spätestens wenn die Ordnungshüter den Auftrag zur zwangsweisen stilllegung erhalten, werden sie das Grundstück betreten dürfen - was aber, aufgrund des zwangsweisen stilllegung, teuer wird!
Damit hast du prinzipiell Recht, §4 PolG (jetzt z.B. das von BaWü) erlaubt eine Einschränkung von Grundrechten - das aber nur als Prinzip. Du kannst auch als Mitglied der Rennleitung ohne Durchsuchungsbefehl ein klar abgegrenztes befriedetes Besitztum ohne Erlaubnis nur bei "Gefahr im Verzug" betreten. Und Gefahr im Verzug bedarf per Definition einer Straftat (oder zumindest des begründeten Verdachts) - und die ist hier natürlich nicht gegeben (sowas könnte schlimmstenfalls zum Vergehen werden).

@ obelix

meinst du seinen kleinen geistigen verfrühten Erguss über die Festellung der Identität einer Person? Falls ja, da liegt er ziemlich übel daneben. Eine Identität kann auch vor der Tür festgestellt werden, dafür muss die Wohnung nicht betreten werden - und wenn er unter einem kreativen Vorwand des Verdachtes einer Straftat das Grundstück betritt und das ganze noch vor Gericht aufrecht erhält, dann war er die längste Zeit seines Lebens Polizist.


Ganz generell: ich habe es sowas von satt, dass Leute ohne irgendeine höhere Bildung (nicht generell verstehen, bitte!) sich anmaßen, das Recht mehr oder minder so auszulegen wie es ihnen gerade passt und das auch nur tun, weil sie damit davonkommen und ein paar mehr Rechte haben, als Otto Normaldepp.
Ich gehe das Problem inzwischen so an, dass ich mir, egal, was es ist, erstmal ganz genau erklären lasse, was mir vorgeworfen wird und bei Dingen, die mir spanisch vorkommen nach der Rechtsgrundlage frage. Dienstnummer aufschreiben ist ohnehin obligatorisch, wenns Probleme gab. Ggf. habe ich auch keinerlei Probleme mehr mit Klagen, anders kommt man eigentlich kaum mehr zu seinem Recht.
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Re: HU und AU abgelaufen - Strafe?

Beitrag von Twisty » Mo 01.02.10 19:44


...na ganz toll....nu weiß ich die unbeschwerte Zeit zu schätzen, in der die Gedanken in den Köpfen hinter der Dienstmütze meiner Phantasie überlassen waren...*peng* und *puff* - aus der Traum...da wird einem geradezu unheimlich zumute und man möchte noch weniger Kontakt zu den Jungs als man "Normalo" ohnehin schon hat...ich Depp klick auch alles an was bunter als der Rest ist :vorkopphau:


trotzdem LG
Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, daher darf man sie kostenlos nutzen.
Allerdings ist sie nicht Open Source, dies bedeutet man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form
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Re: HU und AU abgelaufen - Strafe?

Beitrag von Markus@ » Di 02.02.10 21:45

Das Problem habe ich regelmäßig mit dem Wohnwagen. HU ist fällig im Dezember. Er steht auf einer abgeschlossenen Wiese, das Nummernschild ist von au0en nicht einsehbar.
Jetzt glaubt doch keiner, daß ich den Hänger erst von der Wiese zum Tüv ziehe und anschließend wieder zurück rangiere um den WW erst im Sommer wieder zu brauchen. Dadurch ist der Tüv auch schon einemal schnell 6 Monate überzogen. Zum Tüv gehts, wenn ich den Hänger vor dem Urlaub von der Wiese hole. Und so ist das eigentlich bei den meisten Campern so üblich.
Gruß
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Re: HU und AU abgelaufen - Strafe?

Beitrag von -Chris- » Mi 03.02.10 06:06

mir ist da grad noch ne Frage eingefallen..

Kann ich die Nachuntersuchung beim TÜV oder bei der Dekra auch woanders machen?

Also HU beim ersten Versuch im Ort X durchgefallen und dann die Nachuntersuchung im Ort Y? Hab ja dann den Zettel wo drauf steht was los ist..
Und immer schön das Kleingedruckte lesen! ;)

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Re: HU und AU abgelaufen - Strafe?

Beitrag von baguette » Do 04.02.10 19:41

Strange hat geschrieben: Denn es wird ja weder in der Zulassungsstelle oder so hinterlegt, ob das Fahzeug X jetzt TÜV hat, oder nicht.

Gruß, Jan
Bist Du Dir sicher?
- Weiß nicht ganz genau, auf welchen Wegen, aber ein Bekannter von mir ist da mal von der Zulassungstelle angeschrieben worden, mit so ´ner Konstellation: Tüv an ´nem Wohnwagen seit zig Monaten abgelaufen, der eigentlich auf ´nem Campingplatz "fest installiert" war (und wahrscheinlich nur wg. Versicherung noch Zulassung hatte).

Also irgendwelche Mühlen tut es da geben...

Grüße,
b.

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Re: HU und AU abgelaufen - Strafe?

Beitrag von Strange » Fr 05.02.10 09:32

baguette hat geschrieben:
Strange hat geschrieben: Denn es wird ja weder in der Zulassungsstelle oder so hinterlegt, ob das Fahzeug X jetzt TÜV hat, oder nicht.

Gruß, Jan
Bist Du Dir sicher?
- Weiß nicht ganz genau, auf welchen Wegen, aber ein Bekannter von mir ist da mal von der Zulassungstelle angeschrieben worden, mit so ´ner Konstellation: Tüv an ´nem Wohnwagen seit zig Monaten abgelaufen, der eigentlich auf ´nem Campingplatz "fest installiert" war (und wahrscheinlich nur wg. Versicherung noch Zulassung hatte).

Also irgendwelche Mühlen tut es da geben...

Grüße,
b.
Jepp, da bin ich mir sicher. Bin beruflich da ziemlich an der Quelle. :floet:

Vielleicht war es aber auch nicht ausführlich genug ausgedrückt. :zwinker:

Ich meinte, dass es keine allgemeine bzw. grundsätzliche "Datenbank" oder sowas gibt, wo die fälligen TÜV-Daten aller Fahrzeuge in Deutschland bei den Zulassungsstellen hinterlegt wären.

Klar ist aber, dass Kenntnisse über abgelaufene TÜV-Plaketten, die von einer Ordnungsbehörde (Ordnungsamt, Polizei) durch Kontrolle vor Ort, Fremdanzeige (z.B. Nachbarn) oder ähnlichem, erlangt worden sind, nach erfolglosem Mängelanzeige-Verfahren durch die Ordnungsbehörden DANN natürlich an die Zulassungsstellen zur weiteren Bearbeitung (Entstempelung, Stillegung etc.) geleitet werden. Demnach erlangen die Zulassungsbehörden nur in begründeten Einzelfällen und da auch nur durch Ordnungsbehörden oder Anzeigen Dritter Kenntnis über abgelaufene TÜV-Plaketten. :zwinker:

Gruß, Jan

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Re: HU und AU abgelaufen - Strafe?

Beitrag von CaliforniaPug » Fr 05.02.10 10:25

Zumindest nach meinem grundlegenden Verständnis des deutschen Verwaltungsaparats sollte die Zulassungsstelle darüber eigentlich keine Kentniss (außer durch die entsprechenden Exekutionsbeam äh Exekutivbeamten) haben.

Da TÜV, Dekra, KÜS, etc. ja privatwirtschaflich organisiert sind, würde mir da zuersteinmal der Datenschutz einfallen, der das ganze zumindest verkomplizieren würde. Zusätzlich muss man mit den Prüfbescheinigung von Eintragungen (irgendwann) ja auch mal zur Zulassungsstelle - wenn die das bereits wüssten, dann könnte man sich das ganze ja sparen bzw. das Verfahren vereinfachen (okay ich gebe zu: solch widersprüchliches Verhalten wäre mit unserem föderalistischen Wahnsinn gar nicht mal so unplausibel :D)
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Re: HU und AU abgelaufen - Strafe?

Beitrag von baguette » Fr 05.02.10 21:18

Strange hat geschrieben: Jepp, da bin ich mir sicher. Bin beruflich da ziemlich an der Quelle. :floet:

...

Gruß, Jan

Ok, da wird dann wohl jemand über die Wiese gelaufen sein...

Grüße,
b.

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