... will ich nicht eingehen.
Nur soviel:
1. Es gibt so etwas wie "Verhältnismäßigkeit". Diese wurde - sofern die Parksituation wirklich so war wie angegeben - grundsätzlich missachtet.
Somit würde im Falle eines Rechtsstreites sicherlich die Staatskasse die Schleppung tragen.
Also ich persönlich würde da auch mehr als Widerspruch einlegen, bzw. mein Geld zurück-einklagen.
2. Man mag es mir nicht übel nehmen, aber diese Hilfs-Düsen alias städtische Angestellte sind immer wieder definitiv etwas über-motiviert oder auch unter-verkehrsrechtlich-belehrt ... nunja.
3. Wer das Ding da abgestellt hat, ist fast egal. Wenn es behindert, behindert es.
4. Selbst wenn wegen Rumschraubens die BE erloschen wäre wäre eine Abschleppung eine völlig ungeeignete Maßnahme um dem Einhalt zu gebieten.
5. Last and least: Ich kann mir nur eine halbwegs realistische Variante vorstellen - nämlich daß die Kiste gerippt war - kommt ja täglich vor, daß die Roller den Besitzer unfreiwillig wechseln. Das läßt sich ggf. über das angebrachte Kennzeichen, letztlich aber auch an optischen Verdachtsmomenten erkennen. Untypisch wäre aber in diesem Falle, daß keine Polizei vor Ort gekommen wäre ...
Und so weiter und so fort ...
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