HILFE: Zulassung eines Kfz aus dem EU-Ausland

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nullahnung
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HILFE: Zulassung eines Kfz aus dem EU-Ausland

Beitrag von nullahnung » Mi 02.05.12 17:34

ich wollte im März mein altes Motorrad mal wieder anmelden. Hatte auch alle Papiere zusammen. Meinen alten Kfz-Brief (nicht entwertet) und eine HU-Bescheinigung gem § ???? StVZO der KÜS
Unglücklicherweise war in dem Brief ein Stempel des polnischen Zolls, weil ich das Krad 1994 für einige Jahre mit nach Polen genommen und dort zugelassen hatte.
Daran hat sich die Dame auf der Zulassung hochgezogen und verlangte ein "Vollgutachten" bzw. ich solle das Krad bei der Zulassungstelle vorführen.
Da ich wenig Nerv habe mit dem Krad unangemeldet durch die Gegend zu fahren, habe ich es vorgezogen mir das Vollgutachten über einem mobilen Prüfer der DEKRA zu besorgen. dieser hat mich leider immer wieder vertröstet, doch seit heute habe ich nun ein "Gutachten zu Erlangung der Betriebserlaubnis gem. § 21 STVZO"
Das Ding sieht aber nicht viel anders aus als ein Kfz-Brief oder Kfz-Schein oder Teil I bzw II der Zulassungsbescheinigung oder wie das jetzt heisst. Also nur jede Menge technischer Daten.
Davon, dass mein Krad jetzt auch verkehrssicher ist (= HU) steht da leider nichts.

Eine AU braucht der alte Zossen nicht.

Weiss jemand, ob ich damit wirklich mein Krad zugelassen bekomme. Habe wenig Lust wieder unnötig zur Zulassungsstelle zu fahren

Danke
Peugeot 505 GR Break 4-Gang-Automatique mit kackbraunen Moebeln
Peugeot 205 GRD der 1. Serie "Rentneredition" mit beigen Moebeln

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Rostigernagel
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Re: HILFE: Zulassung eines Kfz aus dem EU-Ausland

Beitrag von Rostigernagel » Mi 02.05.12 19:13

Nabend,
nennt sich der wisch zufällig :
EC CERTIFICATE OF CONFORMITY?
wenn ja dann klappts auch mit der zulassung.

Nimmste die TÜV bescheinigung und denn wisch mit (naja den anderen normalen kram...brief etc.)
und lässt das Krad zu.

Der wisch ist eine "Übereinstimmungs-bescheinigung". Das quasi alles hinhaut.....


Hab den Mist auch für meinen Chevy(reimport). nur hat alles das AH bezahlt und gemacht. :D
Zuletzt geändert von Rostigernagel am Do 03.05.12 20:31, insgesamt 2-mal geändert.
Mfg Rostiger

Mr. Mitchell

Re: HILFE: Zulassung eines Kfz aus dem EU-Ausland

Beitrag von Mr. Mitchell » Do 03.05.12 16:56

das ist schon richtig. Als ich die letzte Vollabnahme hab machen lassen hat das automatisch 2 Jahre TÜV mit sich gezogen. Schau mal ob das nicht auch bei dir drauf steht. Das der aussieht wie ein Brief ist auch richtig, denn genau die Daten werden ja wieder neu erhoben. Zwecks fahrt zur Zulassungsstelle darfst du das Ding je nach Versicherer auch nur auf Deckungskarte fahren, die Steuer wird nicht hinterzogen da ja eh an dem Tag bereits begonnen wird

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