Na ja, wenn es offensichtlich nicht neu ist kann man den Betrug ja ziemlich einfach nachweisen. Den Unterschied zwischen neu und gebraucht sollte der Verkäufer beim Einstellen auf die Reihe kriegen. Aber so wie ich die Sache verstanden habe kann man kaum was machen, wenn der Verkäufer sich etwas Gedanken gemacht hat.
Schau zum Beispiel in
diesen Beitrag bei Frag einen Anwalt. In dem betreffenden Artikel sagt der Autor, dass die Gewährleistungsausschlüsse zwar ziemlich oft unwirksam sind. Sei es durch die Formulierung, sei es weil eine zugesicherte Eigenschaft fehlte (z. B. Auspuff für 205 angeboten, passt aber nur an 206) oder weil offensichtlich etwas falsch beschrieben war (z. B. "Top-Zustand, neuwertig" obwohl die Ware offensichtlich beschädigt ist).
Wenn der Ausschluss aber wirksam ist und der Angebotstext allgemein formuliert ist und nicht zu doof ("hat gestern noch funktioniert, wird als defekt verkauft" ist doof) ist, dann sehe ich ein Problem.
Dirk