moin,
nein...du musst das kug ned zurückzahlen.
allerdings gabs das geld steuerfrei vom amt, was heisst, dass du diese bezüge über den lohnsteuerjahresausgleich nachversteuern musst.
ich zitiere mal aus dem
Merkblatt 8 b - Kurzarbeitergeld Arbeitnehmer - Sonderauflage 2009
3.3 Steuerliche Behandlung
Das Kug ist steuerfrei. Es wird jedoch bei der Ermittlung
des Steuersatzes berücksichtigt, dem Ihr übriges steuerpflichtiges
Einkommen unterliegt (sog. Progressionsvorbehalt).
Geben Sie bitte deshalb das Kug in Ihrer Einkommensteuererklärung
an. Sofern Sie nicht bereits aus anderen
Gründen zur Einkommensteuer veranlagt werden, sind
Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung jedenfalls
dann verpflichtet, wenn das Kug, ggf. zusammen mit anderen
dem Progressions vorbehalt unterliegenden Leistungen,
die Sie oder Ihr nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte
im selben Kalenderjahr erhalten haben, 410 € übersteigt.
was das in zahlen ausmacht? am besten mitm guten steuerprogramm mal durchrechnen.
grüße
steffen
Die Welt ist zu schnellebig geworden um langsam zu fahren...