Hi Leute.
Folgendes ist passiert: Das Pferd eines Kunden hat mit beim Beschlagen vor die Hand getreten. Ich habe nun eine Mittelhandfraktur und bin mindestens sechs Wochen arbeitsunfähig.
Grundsätzlich ist der Tierhalter mir gegenüber haftpflichtig, auch wenn es in Ausübung meines Berufs passiert. So weit auch kein Problem, der Pferdehalter hat es seiner Versicherung gemeldet. Was ist nun angemesen von der Versicherung zu fordern?
Verdienstausfall?
Schmerzensgeld?
Außerdem bin ich privatärztlich behandelt worden.
Ich habe Krankentagegeld ab dem 29. Tag versichert, der Schaden ist aber nicht durch mein Verschulden eingetreten, daher sehe ich auch nicht ein, meine Versicherung dafür in Anspruch zu nehmen.
Wenn sich damit einer auskennt, wäre es toll, wenn er mir seine Meinung dazu mitteilen könnte.
Vielen Dank.
Gruß Sascha
Service