mikewaldorf hat geschrieben:Leider wird sich auch für 6 € ein Anwalt finden lassen, der dann schön noch seine Gebühren draufhaut. Weise den Herrn einfach auf § 447 BGB hin (Gefahrenübergang beim Versendungskauf).
Zur Not, lass ihn Dich doch verklagen. Der Prozess findet dann bei dem dir am nächsten liegenden Amtsgericht statt. Nimm dir dann ruhig einen Anwalt, notfalls musst du evtl. noch eine eidestattliche Versicherung ablegen, dass Du das versendet hast, der Herr freut sich dann bestimmt über die Kosten, die IHM auferlegt werden. (Meine Meinung, keine Rechtsberatung ;-) )
Ich würde als erstes alle fakten zusammentragen, z.b. auch die ebay-bewertung als pdf sichern. schau auch seine anderen bewertungen an, und speicher dir evtl. interessante ab. das st zwar in deinem fall nicht relevant, hilft aber u.u. das bild abzurunden.
schreibe ihm immer höflich und lass dein bedauern erkennen und bring zum ausdruck, das du, wenn er nur anders eragiert hätte und dich nicht öffentlich beleidigt hätte und per mail bedroht durchaus vergleichsbereit gewesen wärest - nicht direkt aussprechen sondern nur durchblicken lassen
sollte er dann tatsächlich zum anwalt rennen und der das allen ernstes ans gericht bringen wollen kannst du die gesicherte dokument und den schriftberkehr zum gericht als stellungnahme einreichen. danach wird jeder vernünftige richter das ding wegen nichtigkeit abschmettern und dem beantragenden anwalt den kopp waschen, weil sein kunde ja von anfang an agressiv war und in keinster weise gesprächsbereit:-)
ich hab mit einer firma dieses prozedere durch und der richter hat denen wohl ziemlich eindeutig klar gemacht, dass sie, für den fall, dass sie das weiter verfolgen, mit ner deftigen kopfnuss rechnen dürften *gg*
gruss
obelix