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Garantiefall Kupplung

Verfasst: Fr 28.05.10 16:20
von mäxchen
Hallo,
wir haben einen Expert der im Juli 2 Jahre alt wird. Jetzt ist die Kupplung defekt bzw. habe eben etwas von einem Druckschalter gelesen. Scheinbar ist es auch bei uns der Druckschalter, aber die Peugeot-Werkstatt meint es wäre sinnvoller die gesamte Kupplung zu erneuern.
Gehören diese Arbeiten noch zur Garantie, der Wagen ist knapp 2 Jahre alt. Der KFZ-Mechaniker hat uns gefragt ob wir viel in der Stadt fahren? :gruebel: Soll das ein Witz sein.

Freue mich auf Eure Antwort.

Und nun ein schönes Wochenende

mäxchen

Re: Garantiefall Kupplung

Verfasst: Fr 28.05.10 16:53
von Martin
mäxchen hat geschrieben:Gehören diese Arbeiten noch zur Garantie, der Wagen ist knapp 2 Jahre alt. Der KFZ-Mechaniker hat uns gefragt ob wir viel in der Stadt fahren? :gruebel: Soll das ein Witz sein.
Hallo,

nach den derzeit gültigen Richtlinien, wird eine defekte Kupplung innerhalb der zweijährigen Garantiezeit bis zu einem Kilometerstand von 40000Km übernommen.

Gruß Martin