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Eingetragene Reifengröße

Verfasst: Mi 03.02.10 11:09
von iBeast
Ich habe mal ne Frage zur Reifengröße:
In meinem Fahrzeugschein sind ausschließlich folgende Reifen eingetragen: "145/70R13 71S" es handelt sich bei meinem 106 um die 3-Loch-Felgen.
Da ich im Moment auf der Suche nach Kompletträdern bin um von Ganzjahresreifen auf einen Satz Sommerreifen und einen Satz Winterreifen umzurüsten und ich immer wieder 155er Peugeot 106 3-Loch-Felgen finde wüsste ich nun gerne ob ich mich bei der Suche auf die 145er beschränken muss oder ob ich auch die 155er nehmen kann(Oder vielleicht sogar noch andere). Müsste ich die dann eintragen lassen?
Falls jemand von euch passende Kompletträder (oder einen Satz Felgen, 3 würden auch reichen) anzubieten hat (am besten Nähe Aachen) kann er mir auch gerne ne PN schicken ;)


iBeast

Re: Eingetragene Reifengröße

Verfasst: Mi 03.02.10 11:24
von mrx0001
haste noch ne kopie vom alten brief?

da müssten eigendlich auch 155er drinne stehen sonst gibt es von peugeot papierkram was freigegeben ist.

Re: Eingetragene Reifengröße

Verfasst: Mi 03.02.10 12:54
von iBeast
leider nicht :(
hab den Wagen vor 2 Jahren gekauft und der Vorbesitzer hatte auch schon die neuen Bescheinigungen.

Re: Eingetragene Reifengröße

Verfasst: Mi 03.02.10 13:40
von nullahnung
da würde ich mir garnicht so einen Kopf machen. In meinen neuen Papieren waren plötzlich auch nur noch 155er eingetragen, obwohl ich die 165er drauf hatte, die in den alten Papieren auch noch genannt sind. Ich meine, bei TÜV Dekra etc haben die Zugriff auf die Daten der gängigen Reifengrössen. Meiner Schwester haben sie die auch mal ausgedruckt, als sie sich auf die Suche nach paar gebrauchten Winterreifen mit Felgen gemacht hat.
Achja, .... und ich fahre auch noch eine breitere Felge (5,5" statt 5" und andere ET). Hat bis heute nie jemand drauf geachtet.

Re: Eingetragene Reifengröße

Verfasst: Mi 03.02.10 14:55
von CaliforniaPug
Also du hast prinzipiell drei Möglichkeiten:

1. Du fährst zum TÜV und lässt dir den Spaß eintragen
2. Du gehst zum Freundlichen und lässt dir eine Bestätigung über alle zulässigen Rad-Reifenkombinationen geben
OHNE GEWÄHR!
3. Du machst garnichts, da alle werkseitig zulässigen Kombinationen afaik beim KBA hinterlegt sind. Wenn Herr/Frau Penibel von der Rennleitung oder der TÜV Prüfer Fleißig rumzickt müssen die nachschauen.

Das ganze ist natürlich nur für den Fall, dass die Reifen herstellerseitig freigegeben wurden.

Ich war Ende Dezember in einer ähnlichen Situation: wurde mit Mutterns Auto angehalten und eben dieses Problem wurde bemängelt. Folgen hatte es allerdings keine, da ich gerade mal 200m vom VW Werk in Wolfsburg weg war, wo ich das Auto 10 Minuten zuvor abgeholt hatte :D.