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Offener Sportluftfilter 3.0 V6 und seine folgen?

Verfasst: So 01.11.09 10:34
von onkelz666
Hey meine Pug Freunde :)

ich hätte mal wieder eine Frage an euch :gruebel:

Ich hätte eigentlich schon seit einer ewigkeit vor mir einen "Offenen Luftfilter oder die Carbon Box von BMC" einzubauen.

Was wäre denn wenn ich jemanden hätte vom TÜV etc. der mir trotz Sportauspuffanlage von Roar :teufelgut: denn mir eintragen würde?

Welche folgen können auf mich zukommen, wenn alles ordnungsgemäß eingetragen ist und die Polizei hält mich an? :zeig:

1. Muss ich dann mein Auto wieder erneut beim Tüv vorstellen zwecks Lärmpegelmässung?
2. Wer muss das zahlen?
3. Wird er wieder ausgetragen?
4. Mus das Auto erneut vorgeführt werden?
5. Gibt das eine Strafe?

Dank euch wie immer :cool:

Re: Offener Sportluftfilter 3.0 V6 und seine folgen?

Verfasst: So 01.11.09 12:16
von meckemc
BMC trägt dir niemand ein!
Bringt Nichts!
Ne Anlage ist was Schönes.

Re: Offener Sportluftfilter 3.0 V6 und seine folgen?

Verfasst: So 01.11.09 13:07
von 306 XS
wie hoch ist die warscheinlichkeit das die cops unter die motorhaube gucken?!
aber eins ist sicher, irgendwo gibts nen tüvonkel der dir das einträgt. der will nur gefunden werden...

Re: Offener Sportluftfilter 3.0 V6 und seine folgen?

Verfasst: So 01.11.09 13:20
von BigAl
Sers,

ich glaube, das dir keiner genau sagen kann was dich erwartet. Man kann dir höchstens die max. Trafe auflisten.

Im großen und ganzen spielen da mehrere faktoren eine rolle bei:
- Wie gut kennt sich der Polizist mit der Technik aus
- Wie fit ist er mit den gesetzlichen Bestimmungen
- Welche laune hat der Polizist
- Wie ist dein auftreten bei der kontrolle

Ich hab glück gehabt. Bei mir hat er sich nur für die auspuffanlage interessiert und mir nahegelegt mal beim TÜV mal nach zu fragen. Keine Strafe, keine Verwarnung oder sonst was *fg*

Mfg Martin

Re: Offener Sportluftfilter 3.0 V6 und seine folgen?

Verfasst: So 01.11.09 13:20
von Vollgastauglich
die tüv onkels kannst du dir so gut wie per katalog bestellen...

die eintragung geht dann oft mit "zusendung der fahrzeugpapiere"


die folgen: mängelanzeige für dich, überprüfung der eintragung, überprüfung des tüv"prüfers"... streichung der eintragung ... verfahren wider den tüffer ... prüfung sämtlicher eintragung, die der tüffer gemacht hat ... arbeitslosigkeit des tüffers ...
ich denke mal, dass du auch noch belangt werden kannst, weil du wissentlich eine falscheintragung hats machen lassen (wie hier dann der vorwurf lauten wird weiss ich allerdings nicht)

kosten, die dich und deine eintragung betreffen zu deinen lasten...

habe in meiner laufbahn schon durchaus den einen, oder anderen tüffer (oft beliebt bei krassen 3er bmw umbauten) gehen sehen - mit riesen rattenschwanz hinterher - unter anderem überprüfung der kompletten tüv geschäftsstelle usw ... kurz nach so einem vorfall hab ich mal ne einzelabmahme bei einer solchen prüfstelle machen wollen, wegen einem et unterschied von ein paar millimetern und distanzen... haben sich alle geweigert, mir das abzunehmen.... trotz problemloser eintragungsfähigkeit...