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Rechtsfrage an die Profis

Verfasst: Mo 18.05.09 02:46
von CoupeGSX
Hey Leute...

Mal ne Frage an die Rechtsleute...

Ich hab letzten September meinen 406 Qp beim Pug-Händler gekauft mit sagenhaften 8tkm...

jetzt mein Problem... nachdem mal die Batterie leer war (radio angelassen) hat auf einmal die ZV gesponnen und die Klima immer von heiss auf eiskalt gewechselt...

Nach nem Besuch beim Händler wurde dann festgestellt dass man die ZV neu programmieren muss und die Klima so spinnt weil ein Sensor kaputt sein soll, der in der Lüftung sitzt und misst wie warm oder kalt di ausströmende Luft ist.
Hab dann nen Termin bekommen, der 2 Wochen später war! :gruebel:

Nach dem Termin beim Händler wollt ich mein Schatzilein dann abholen...
die ZV ging wieder, aber an der Klima sollte nicht -wie laut Fehlerspeicher- der Sensor in der Lüftung defekt sein, auf einmal war's dann das Klimasteuergerät! Kostenpunkt für mich 700 + Einbau!!! :sonich: HALLO?!

Laut der beim Kauf abgeschlossenen Car-Garantie-Versicherung wird das von der Versicherung nicht abgedeckt, also meinte der Peugeot-Mensch zu mir dass es nicht auf Garantie geht.

Jetzt meine Frage:

Auch wenn die Versicherung das Steuergerät nicht abdeckt, müsste der Händler das doch auf Garantie machen müssen, oder nicht?! Ist doch nicht mein Bier ob der das von der Versicherung zurück kriegt, oder nit?!

Fällt das nicht unter die gesetzliche Garantie??? Die Versicherung entbindet den Händler doch nicht von seiner Garantiehaftung?!



Ich glaube allerdings nicht so recht dran, dass das Steuergerät kaputt ist... ich denk immer noch dass es der Sensor ist...
Kann ich vom Händler verlangen dass er ein 2. mal nachsieht, in einem anderen von seinen Autohäusern?

Oder soll ich mal in ein anderes Pug-Autohaus gehen, da die neutral sein sollten?! Da müsst ich die Fehlersuche aber schätzungsweise bezahlen, oder?

langer Text aber ich wäre sehr dankbar für ne Antwort sachkundiger Rechtsprofis... oder Leuten die sich damit auskennen...

mfG Michi

Re: Rechtsfrage an die Profis

Verfasst: Mo 18.05.09 07:30
von Markus@
Gebrauchtwagen = 1 Jahr Gewährleistung bedeutet in den ersten 6 Monate: Der Händler muß dir nachweisen, daß das Bauteil am Anfang noch in Ordnung war.

Monate 7 - 12 mußt du dem Händler nachweisen, daß die Klimasteuerung zum Zeitpunkt des Kaufes einen weg hatte. Und das wird schwierig, insbesondere wegen deiner Tiefentladung.

Gewährleistung läuft nur über deinen Händler, wo du das Fahrzeug gekauft oder über Cargarantie bei jedem anderen Händler.

Peugeot hat damit nichts mehr zu tun da die 2 Jahre Herstellergarantie sicher vorbei sind.