Erfahrungen mit 2,7l Diesel und Automatikgetriebe

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
maxhop
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Erfahrungen mit 2,7l Diesel und Automatikgetriebe

Beitrag von maxhop » Mo 23.02.09 20:13

Hallo Peugeotfahrer, mein 407 kommt nun ans Ende seiner Garantiezeit und mein Händler hat mir nun eine Garantieverlängerung angeboten. Ich habe nun keine Langzeit-Erfahrung mit dem 2,7l Diesel und dem Automatikgetriebe, mit dem ich sehr zufrieden bin. Daher wäre ich dankbar für alle Tipps und Eure Erfahrungen.

Gixxer
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Re: Erfahrungen mit 2,7l Diesel und Automatikgetriebe

Beitrag von Gixxer » Mo 23.02.09 21:03

Hi

Gibts da irgendwelche Bedingungen für die Garantieverlängerung? Spricht doch eigentlich nix dagegen, klasse sache find ich....

Also mein Dad hats Coupe mit 2.7 HDI, der hat bisher absolut keinerlei Probleme gehabt, gut, der ist jetzt auch in den 2 Jahren erst 25.000km gelaufen...

greetz
Wenn Sie jetzt nach rechts schauen, sehen Sie links GAR NICHTS.

PEJOT

Re: Erfahrungen mit 2,7l Diesel und Automatikgetriebe

Beitrag von PEJOT » Di 24.02.09 09:45

Moin,

da das Getriebe eine Höchstbelastung von 450nm ausweist und der 2.7HDi bei Vollast 440nm erreicht, ist eine Garantieverlängerung absolut zu empfehlen.

Gruß
Jürgen

Maverick78
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Re: Erfahrungen mit 2,7l Diesel und Automatikgetriebe

Beitrag von Maverick78 » Di 24.02.09 11:16

rs4rot hat geschrieben:Moin,

da das Getriebe eine Höchstbelastung von 450nm ausweist und der 2.7HDi bei Vollast 440nm erreicht, ist eine Garantieverlängerung absolut zu empfehlen.

Gruß
Jürgen
Es gab da ein Gerichtsurteil wo ein Hersteller/Händler für die Lebensdauer eines Getriebes für 259.000km garantieren muss. Ansonsten stellt es einen Sachmangel dar. Somit ist also eine Garantieverlängerung wegen des Getriebes nur rausgeschmissenes Geld.
http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=720

EDIT: Es sind sogar schon mehrere Urteile

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Re: Erfahrungen mit 2,7l Diesel und Automatikgetriebe

Beitrag von Markus@ » Di 24.02.09 12:22

Maverick78 hat geschrieben: Es gab da ein Gerichtsurteil wo ein Hersteller/Händler für die Lebensdauer eines Getriebes für 259.000km garantieren muss. Ansonsten stellt es einen Sachmangel dar. Somit ist also eine Garantieverlängerung wegen des Getriebes nur rausgeschmissenes Geld.
http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=720

EDIT: Es sind sogar schon mehrere Urteile
DAs HAst du leider verkehrt verstanden.

CArgarantie hat eine Gewisse Staffelung an Selbstbeteiligung am Material.
ab 50Tkm 10%, ab 60Tkm 20%,... Dies gilt für Garantie über die Gesetzliche Leistung hinaus

In dem Fall geht es aber um einen Fall in der gesetzlichen Gewährleistung, wo diese Selbstbeteiligungsregelung laut diesem Urteil nicht gilt.

In diesem Fall bezogen sich die 259.000 km als Durchschnittliche Haltbarkeit von einem Getriebe und darauf , daß man bei 82Tkm noch keinen Verschleiß, sondern einen Sachmangel hatte.

Wenn die Gewährleistung vorbei ist hast du Pech gehabt. Dann kannst du nur auf Kulanz hoffen. Auch wenn daß Getriebe erst 10km drauf hat.
Gruß
Markus
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Re: Erfahrungen mit 2,7l Diesel und Automatikgetriebe

Beitrag von Holle » Di 24.02.09 12:30

Maverick78 hat geschrieben:
rs4rot hat geschrieben:Moin,

da das Getriebe eine Höchstbelastung von 450nm ausweist und der 2.7HDi bei Vollast 440nm erreicht, ist eine Garantieverlängerung absolut zu empfehlen.

Gruß
Jürgen
Es gab da ein Gerichtsurteil wo ein Hersteller/Händler für die Lebensdauer eines Getriebes für 259.000km garantieren muss. Ansonsten stellt es einen Sachmangel dar. Somit ist also eine Garantieverlängerung wegen des Getriebes nur rausgeschmissenes Geld.
http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=720

EDIT: Es sind sogar schon mehrere Urteile
LOL ja, das ist ein ...klein wenig...falsch verstanden worden...macht ja nix, man lernt ja sein leben lang.

Maverick78
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Re: Erfahrungen mit 2,7l Diesel und Automatikgetriebe

Beitrag von Maverick78 » Di 24.02.09 12:52

Markus@ hat geschrieben: In diesem Fall bezogen sich die 259.000 km als Durchschnittliche Haltbarkeit von einem Getriebe und darauf , daß man bei 82Tkm noch keinen Verschleiß, sondern einen Sachmangel hatte.

Wenn die Gewährleistung vorbei ist hast du Pech gehabt. Dann kannst du nur auf Kulanz hoffen. Auch wenn daß Getriebe erst 10km drauf hat.
Falsch, deswegen heißt es "nachträgliche Geltendmachung von Gewährleistungsrechten"
Da nach den Feststellungen des Berufungsgerichts die üblicherweise zu erwartende Fahrleistung eines derartigen Getriebes bei 259.000 km liegt, kam als Ursache des Getriebeschadens nur vorzeitiger übermäßiger Verschleiß in Frage, der im Gegensatz zu normalem Verschleiß einen Sachmangel darstellt. Zwar konnte, weil das schadhafte Getriebe nicht mehr auffindbar war, nicht geklärt werden, ob bereits bei Übergabe des Fahrzeugs an den Kläger die Anlage für einen vorzeitigen Verschleißschaden vorgelegen hat. Für diesen Fall greift jedoch bei einem Verbrauchsgüterkauf nach § 476 BGB zugunsten des Käufers die Vermutung ein, dass ein innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang zu Tage getretener Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden war.
Demnach wird angenommen das während der Garantie/Gewährleistung dieser Mangel bereits bestand, da ein vorzeitiger Verschleiß vorliegt, somit ein Fall von Sachmängelhaftung nach Ablauf der Gewährleistung.

Diese Urteile beziehen sich zwar alle auf Gebrauchtfahrzeuge, aber ich denke das man im Falle einer Klage auf jedenfall bei Neufahrzeugen ebenfalls recht bekommt. Glück wer Rechtsschutz hat.

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Re: Erfahrungen mit 2,7l Diesel und Automatikgetriebe

Beitrag von Markus@ » Di 24.02.09 13:08

Wichtig: Das Fahrzeug befand sich innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung.

In dem Urteil steht nur drin, daß der Käufer erst mal seine 30 % Eigenanteil gezahlt hat, weil die Garantieversicherung daß so wollte (Siehe Garantiebedingungen Cargarantie).
Danach wurde ihm Klar, daß er die 30 Prozent nicht zahlen brauchen, da er sich noch in der gesetzlichenm Gewährleistung befand. Also mußte der Verkäufer diese 30% Übernehmen. Den Rest übernahm die Garantieversicherung (Cargaranie oder sonstigee).

Des weiteren wurde erklärt, daß bei 82tkm kein Verschleiß sonder ein Sachmangel vorliegt, da das Getriebe 259tkm halten sollte. Das wurde gemacht, weil nach 6 Monaten du dem Verkäugfer nachweisen mußt, das der Schaden von Anfangan da war.

Der Schaden tratt innerhalb der Gsetzlichen Gewährleistung auf, also mußte gezahlt werden.
Kauf Mai 2005, Schaden Oktober 2005. Gebrauchtkauf: 1 Jahr Gewährleistung

Wenn die Gewährleistung vorbei ist, hast du Pech gehabt.
Gruß
Markus
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Re: Erfahrungen mit 2,7l Diesel und Automatikgetriebe

Beitrag von Maverick78 » Di 24.02.09 13:29

Das liest sich aber für mich anders ... ist wohl Auslegungssache, bin aber auch kein Rechtsanwalt.
Mir wurde die Garantieverlängerung auf 120000km für mein neuen 407 2.2 HDI ebenfalls angeboten, aber knapp 1000EUR sind mir das dann doch nicht wert.

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Re: Erfahrungen mit 2,7l Diesel und Automatikgetriebe

Beitrag von Holle » Di 24.02.09 13:39

Maverick, nach deiner "Auslegung" hättest du unbegrenzte Gewährleistung, was das komplette Bgb System ad absurdum führen würde.

Markus hat es genau richtig erklärt.

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