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Falsche CO2-Angabe im Fahrzeugschein?

Verfasst: Fr 20.02.09 16:06
von vermessen
Hallo,
ich besitze seit 2 Wochen einen neuen 207 SW Sport HDI FAP 110.
Laut Prospekt, Angebot und Händleraussage sollte er einen CO2-Ausstoß von 120 g/km haben. Nun steht sowohl im Fahrzeugschein als auch in der EU-Übereinstimmungsbescheinigung 131 g/km drin. Das ist ärgerlich, vor allem weil ich beim Kauf extra darauf geachtet habe.
Was ist nun richtig?
Was steht bei Euch im Fahrzeugschein?
Was kann ich dagegen tun? Meint Ihr, man kann einen Nachlass heraushandeln?
Gruß
Daniela

Re: Falsche CO2-Angabe im Fahrzeugschein?

Verfasst: Fr 20.02.09 18:12
von Flame
Gude Daniela.

Ich fahre einen 207 Platinum HDi FAP 110 und bei mir im Fahrzeugschein stehen unter V.7 (CO² als kombinierter Wert) 124g/km drin.

Würde dir auch raten mal Peugeot-Deutschland anzuschreiben und dort nachzuhaken.

Greetz Flame

Re: Falsche CO2-Angabe im Fahrzeugschein?

Verfasst: Fr 20.02.09 19:33
von Mr. Mitchell
Hallo,

Aussage von Peugeot ist recht einfach.

Unser Hersteller gibts seine CO2 sowie Verbrauchsangaben auf das jeweilige Basismodell.

Beim SW gibt er den HDI 110 SW als Basismodell mit 120g/km an den Escapade separat mit 136g/km

logischerweise verbraucht ein Auto je schwerer es ist mehr Sprit und stößst dem zu Folge auch mehr CO2 aus.

Da der Sport ein recht gut ausgestatteter Wagen ist wiegt er aufgrund der Mehrausstattung zum Einstiegsmodell auch mehr.

Der Fall ist recht blöd. Der einsamste Mensch ist der Händler. Der kann dir nur das sagen was er vom Hersteller weiß bekommt aber im Endeffekt die Verärgerung und Enttäuschung des Kunden ab.

Theoretisch wenn Ihr es schriftlich und vom Händler bestätigt habt, könnt Ihr sofort vom Kaufvertrag zurück treten, denn mit Mangelbehebung ist hier nix.

Ich empfehle Euch dem Händler den Sachverhalt zu schildern, Euch aber direkt an SB zu wenden.

Ich weiss nur zu gut von der Problematik aber uns Händler trifft es auch

Re: Falsche CO2-Angabe im Fahrzeugschein?

Verfasst: Sa 21.02.09 15:19
von vermessen
Vielen Dank für Eure Informationen. Jetzt kümmert sich erst einmal mein Händler darum, aber vor Aschermittwoch passiert da nichts ...

Kann ich denn jetzt nach 2 Wochen Fahrzeugbesitz wegen 11 g/km zuviel CO2-Ausstoß vom Kaufvertrag zurücktreten? Das wird doch sicherlich als Kleinigkeit dargestellt, die nicht die allgemeinen Eigenschaften eines PKWs berührt. Ich schätze mal, dass da höchstens ein Nachlass drin wäre. Wieviel kann ich nich abschätzen. Hat jemand von Euch damit Erfahrung?

Leider sind die KBA-Listen mit Stand von März 2008. Meines Wissens nach hat Peugeot Ende letzten Jahres die CO2-Werte bei mehreren Modellen, auch beim 207, verbessert. Mein Händler erzählte mir nämlich, dass die Listen noch nicht aktualisiert worden. Die Aktualisierung steht erst im Mai 2009 an.

Wenn sich Peugeot tatsächlich verrechnet hat, wäre das falsche bzw. irreführende Werbung.

Gruß

Daniela

Re: Falsche CO2-Angabe im Fahrzeugschein?

Verfasst: Sa 21.02.09 15:30
von Mr. Mitchell
nein, weil dann musst du erstmal nachweisen wann dein Fahrzeug prodziert wurde und dass es dann unter die jeweilige BErechnung fällt.

Leider standen bis dato sehr viele HDI auf Halde, da PUG Deutschland letztes Jahr aufgrund der Feinstaubdiskussionen seine Bestellungen auf HDI FAP ausgerichtet hat

Das haben wir Händler jetzt auszubaden da in der jetzigen Run Situation der Umweltprämie kaum mehr Benziner zur VErfügung stehen.

Daher ist es mehr als warscheinlich das deiner auch eine Haldenmodell ist

Kann man z.B anhand der Produktion der Scheiben ablesen, auf Reifen DOT Nummer würde ich mich nicht verlassen. Wenn du nen guten Draht zu deinem Händler hast kann er dir das natürlich auch sagen.

Ein Rücktritt ohne Entschädigungen durch Eure Seite wird nicht möglich sein, es sein denn dass in der verbindlichen BEstellung exakt aufgeführt ist das Ihr wegen der 120g den Wagen kauft bzw. der Wagen dort mit 120g angegeben wird.

Wandlung an sich ist immer machbar. Ist ne einfache Rechnung. Von eurem Kaufpreis werden pro 1000km Laufleistung 0,67 Prozent abgerechnet.

Wenn man dann bei selben Händler was neues nimmt stellt sich kaum einer quer.

Re: Falsche CO2-Angabe im Fahrzeugschein?

Verfasst: Sa 21.02.09 17:40
von vermessen
Im Angebot (unverbindlich) steht die CO2-Angabe noch drin, in der verbindlichen Bestellung leider nicht mehr.
Wir werden wahrscheinlich nicht vom Kauf zurücktreten wollen, aber ein Nachlass müsste doch drin sein. Was meint Ihr, in welcher Größenordnung könnte der ausfallen?
Gruß
Daniela

Re: Falsche CO2-Angabe im Fahrzeugschein?

Verfasst: Sa 21.02.09 18:47
von Mr. Mitchell
überhaupt keinen. Der Händler hat nix falsch gemacht - und das von Saarbrücken Geld kommt bezweifle ich sehr stark.

Wenns hart auf Hart kommt bekommst du mit Sicherheit noch nicht einmal per RA was

Re: Falsche CO2-Angabe im Fahrzeugschein?

Verfasst: Sa 28.02.09 23:34
von Pekuro
Wir haben den 207 SW Sport HDi 110 am Freitag gekauft und dabei auch festgestellt, dass im Fahrzeugschein 131 CO2 eingetragen war. Da ich am Tag zuvor hier im Forum gelesen habe, konnte ich gleich darauf reagieren. Der Verkäufer bot mir letztlich ein Navi von Becker, um meine Verärgerung zu dämpfen. Ich hatte schließlich genau vorher mit ihm besprochen, dass das Auto auch wirklich 120 CO2 haben wird (hat er mir versichert).

Wie es scheint habe auch ich ein Haldenauto mit Bau vor November 2008 bekommen. Merkwürdigerweise konnte er mir den Herstellungstag nicht nennen...Ich werde das Navi am Montag bekommen. Auf einen zweiten Autoschlüssel mit Fernbedienung wollte er sich leider nicht einlassen. Mich ärgert es eigentlich immer noch, dass er mir das neueste Modell verprochen hat, den neuesten Basispreis berechnet hat und dann aber ein Modell vor 11/08 verkauft. Da sind ja auch noch ein paar andere Dinge geändert worden ab 11/08...

Re: Falsche CO2-Angabe im Fahrzeugschein?

Verfasst: So 01.03.09 08:45
von Bejay367
Mit Hilfe der Orga-Nr. kannst Du ermitteln, wann Dein Fahrzeug produziert wurde

http://www.lionfreak.at/Peugeot-Orga-Nummern.htm


Was diese Modellanpassung von Nov. betrifft habe ich eher den Eindruck, dass etwas abgespeckt wurde (kein höhenverstellbarer Beifahrersitz, mitunter A-Display statt C-Display, Garantieanschlussvertrag muss jetzt innerhalb des ersten Jahres erfolgen statt wie bisher nach 22 Monaten).

Grüßle