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[106xn] kleine rechtsfrage.. bitte schnelel antwort!!
Verfasst: Mo 01.12.08 16:36
von jonnybruns
hi leute bin ganz neu hier im forum und habe mal ne kleine rechtliche frage..
Habe am samstag nen kleinen 106er xn bj 1996 gekauft ..
nun mein problem:
im kaufvertrag steht das auto zu 1000€ + nebenleistungen HU & AU 100€ = 1100€
jetzt kommt der händler daher und sagt bremsen stimmen nicht endtopf muss neu und ein spiegel war eingerissen der auch neu muss ..
Muss ich die sachen zahlen ? weil der vereinbarte preis mit tüv war ja 1100€ ..
weil ich habs ja im endeffekt schwarz auf weiß...
danke im vorraus so long jonnyb
Re: [106xn] kleine rechtsfrage.. bitte schnelel antwort!!
Verfasst: Mo 01.12.08 17:27
von Soko
Hi.
Ist das ein Händler, bei dem Du den Vertrag unterschrieben hast?
Grundsätzlich ist es so, dass er Dir den Wagen mängelfrei übergeben muss. Er muss Dir schließlich auch Gewährleistung geben. Ich würde auf Vertragserfüllung bestehen.
Gruß Sascha
Re: [106xn] kleine rechtsfrage.. bitte schnelel antwort!!
Verfasst: Mo 01.12.08 18:16
von jonnybruns
ja ich habe einen kaufvertrag (1000€ auto + 100€ HU AU) unterschrieben .. er macht die sachen feritg ohne das ich schriftlich mein einverständnis gegeben habe hab am tel nur gesagt das wir das noch sehen werden ob ich das bezahle
Re: [106xn] kleine rechtsfrage.. bitte schnelel antwort!!
Verfasst: Mo 01.12.08 18:33
von Soko
Dann kriegt er auch nur die 1100€. Wenn der Theater macht, soll er die Kiste doch behalten.
Re: [106xn] kleine rechtsfrage.. bitte schnelel antwort!!
Verfasst: Mo 01.12.08 18:43
von jonnybruns
ok thx

danke hast mir sehr geholfen

cya
Re: [106xn] kleine rechtsfrage.. bitte schnelel antwort!!
Verfasst: Mo 01.12.08 18:48
von CoupeGSX
wenn der schon so anfängt, such dir nen anderen 106... ich ahne da nix gutes...
du hast 2 wochen widerrufsrecht! annulier den vertrag und such dir nen anderen bei nem anständigen händler denn wenn wieder was dran kommt wird's nur stress geben...
Re: [106xn] kleine rechtsfrage.. bitte schnelel antwort!!
Verfasst: Mo 01.12.08 23:06
von TeddyZ_306XR
das mit den 2 wochen widerrufsrecht hat sich hier in deutschland ganz schön eingebürgert...ich frage mich immer wie ihr alle darauf kommt?
das was du meinst spielt auf das fernabsatzgesetz hin, welches aber beim autokauf unter anwesenden parteien nicht greift...?!
laut bgb entsteht der vertrag dann wenn 2 gleich lautende willenserklärungen unterschrieben (verkäufer macht angebot (preis) und du willigst ein) worden sind - ab dann greift er mit allen leistungen/vereinbarungen etc. die dort beschrieben sind!
wie gesagt nach deiner angebotsbestätigung (unterschrift kaufvertrag) entsteht der vertrag, daher gibts für 1100€ gibts nen getüvten fahrbereiten 106
mfg
TED
Re: [106xn] kleine rechtsfrage.. bitte schnelel antwort!!
Verfasst: Di 02.12.08 00:03
von Holle
TeddyZ_306XR hat geschrieben:das mit den 2 wochen widerrufsrecht hat sich hier in deutschland ganz schön eingebürgert...ich frage mich immer wie ihr alle darauf kommt?
das was du meinst spielt auf das fernabsatzgesetz hin, welches aber beim autokauf unter anwesenden parteien nicht greift...?!
mfg
TED
das erleb ich auch immer wieder, das liegt wohl an der ebay-online generation...
Re: [106xn] kleine rechtsfrage.. bitte schnelel antwort!!
Verfasst: Di 02.12.08 06:27
von jonnybruns
danke euch allen

Re: [106xn] kleine rechtsfrage.. bitte schnelel antwort!!
Verfasst: Di 02.12.08 14:18
von Lars-Eric
es gibt auch diese gebrauchtwagengarantie, glaube ein halbes jahr is die gültig
als händler einen defektén wagen verkaufen
